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IndustriePark Oberelbe (IPO) Stadt

Aktueller Stand zum Zweckverband IndustriePark Oberelbe – Bauplanungsrecht B-Plan 1.1 Technologiepark Feistenberg

Der im April 2025 zur Genehmigung eingereichte Bebauungsplan wurde im Landratsamt (LRA) über einen Zeitraum von mehr als fünf Monaten intensiv geprüft.

Die vorgesehene Lärmkontingentierung wurde als mögliches letztes Genehmigungshindernis gesehen. Daher war es wichtig, die aktuelle Rechtsprechung und die ins Haus stehenden Gesetzesänderungen in den Blick zu nehmen. Es wurden Unterschiede in der rechtlichen Beurteilung dahingehend festgestellt, welche Lärmwerte in einem Industriegebiet zuzulassen sind und ob zum Schutz der Umgebungsbebauung Grenzwerte vorgesehen werden dürfen.

Auf Grund des knappen Zeitrahmens – dem Zweckverband (ZV) wurde der Sachverhalt erst vierzehn Tage vor Ablauf des Genehmigungsverfahrens mitgeteilt – hat der ZV IPO den Antrag auf Genehmigung des Bebauungsplanes 1.1 „Technologiepark Feistenberg“ zurückgenommen. Diese Zurücknahme ermöglicht nun eine weitergehende Prüfung und das Erarbeiten einer gemeinsamen Rechtsauffassung zur Genehmigung des Bebauungs-planes. Diese herzustellen, ist nach wie vor das Ziel der Vertreter der Verbandskommunen. 

So stellt auch der stellvertretende Verbandsvorsitzende Dr. Ralf Müller noch einmal deutlich klar: „Es gab seitens des Landratsamtes Sächsische Schweiz – Osterzgebirge, welches die Genehmigungsbehörde für den Bebauungsplan ist, keinen Ablehnungsbescheid. Wir haben im Einvernehmen mit dem LRA die Rücknahme des Genehmigungsantrages beantragt, um die Rechtsauffassung zu harmonisieren und die Genehmigung umsetzen zu können“, so Dr. Müller weiter. 

Die Rücknahme bedeutet aber keineswegs eine grundsätzliche Ablehnung oder Absage des Landratsamtes, sondern es wird mit Hochdruck an einer rechtssicheren Lösung gearbeitet, berichtet der Pirnaer Oberbürgermeister Tim Lochner, welcher seit Projektbeginn hinter dem IndustriePark Oberelbe steht. „Wir haben in den letzten sechs Jahren bereits so viele Herausforderungen in der Realisierung des Bebauungsverfahrens gemeistert, dass wir optimistisch sind, auch diese letzte finale Hürde zu überspringen.“

Der Schwerpunkt besteht weiter in der inhaltlichen und fachlichen Arbeit. Oberbürgermeister Lochner dankte an dieser Stelle auch noch einmal den Vertretern des LRA, welche über 1.100 Seiten Abwägungstabelle durcharbeiten und alle Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange abwägen mussten, für die vertrauensvolle und inhaltlich gute Zusammenarbeit. Der Bebauungsplan 1.1 „Technologiepark Feistenberg“, welcher sich ausschließlich auf den Flächen von Pirna befindet, wird weiterverfolgt, da es auch robuste Mehrheiten im Pirnaer Stadtrat gibt und das Vorhaben von enormer (über)regionaler Bedeutsamkeit für die wirtschaftliche Entwicklung der Verbandskommunen und des Umlandes ist.