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Ab 2024: elektronischer Reisepass und Ausweis für Kinder – Kinderreisepässe werden nur noch bis 31.12. 2023 ausgestellt

Kinderreisepässe dürfen nach Information des Bundes nur noch bis zum 31. Dezember 2023 ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Die Gültigkeit der bis dahin ausgestellten Kinderreisepässe bleibt unberührt. Ab dem 1. Januar 2024 können Eltern für ihre Kinder nur noch einen elektronischen Reisepass oder einen Personalausweis für Personen unter 24 Jahren beantragen.

Für die Beantragung des noch gültigen Kinderreisepasses gelten bis Jahresende folgende Regeln:

Die Beantragung erfolgt ausschließlich durch die Sorgeberechtigten. Leben Eltern zusammen und steht ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zu, müssen beide Elternteile der Ausstellung des Passes zustimmen. Dabei genügt es, wenn die Antragstellung durch einen Sorgeberechtigten erfolgt und das Einverständnis des anderen Elternteils schriftlich bestätigt wird. Die Unterschrift wird anhand eines Personaldokumentes (Personalausweis oder Reisepass) überprüft. Leben beide Sorgeberechtigte getrennt, darf allein der den Kinderreisepass beantragen, bei dem das Kind mit Zustimmung des anderen Sorgeberechtigten lebt. Wurde für das Kind ein Betreuer bestellt oder lebt es in Pflegschaft, ist der Gerichtsbeschluss bzw. die Bestellung vorzulegen.

Wenn sich der Familienname eines Minderjährigen von dem Familiennamen mindestens eines sorgeberechtigten Elternteils unterscheidet, können auf gemeinsamen Antrag alle sorgeberechtigten Elternteile im Pass der Minderjährigen eingetragen werden. Das Sorgerecht ist nachzuweisen.

Zur Beantragung mitzubringen sind: Das Kind selbst, ein aktuelles, biometrisches Passbild (45 x 35 mm), die Geburtsurkunde, Sorgerechtserklärung bei unverheirateten Sorgeberechtigten, Unterschriften und Personalausweise beider Sorgeberechtigte, ggf. alter Kinderausweis bzw. Kinderreisepass. Für Kinder über zehn Jahren besteht eine Pflicht zur Unterschrift.

Die Gebühr für die Ausstellung eines Kinderreisepasses beträgt 13,00 Euro, für die Aktualisierung bzw. Verlängerung 6,00 Euro. Für Inhaber eines Familienpasses der Stadt Pirna ist die Ausstellung gebührenfrei.

Ab dem neuen Jahr gelten dann die Regularien zur Beantragung eines elektronischen Reisepasses oder eines Personalausweises auch für Kinder.