Bekanntmachung Vorhaben „Kies Pirnaer Elbebogen“
über den Erörterungstermin und über die Ersetzung von individuellen Benachrichtigungen über diesen Termin im bergrechtlichen Planfeststellungsverfahren zum Vorhaben „Kies Pirnaer Elbebogen“
auf den Gemarkungen Pratzschwitz und Birkwitz der Stadt Pirna, Landkreis Sächsische Schweiz Osterzgebirge und den Gemarkungen Pillnitz und Oberpoyritz der Stadt Dresden vom 08. Juli 2025
I.
Das Sächsische Oberbergamt führt als für das Verfahren und für die Entscheidung über die Zulässigkeit des oben genannten Vorhabens zuständige Behörde auf Antrag des Bergbauunternehmers, der Kieswerke Borsberg GmbH & Co. KG mit Sitz in Glashüttenstraße 2, 01796 Pirna, unter dem Geschäftszeichen 23-0522/583 ein bergrechtliches Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 52 Absatz 2a und § 57a Bundesberggesetz (BBergG) vom 13. August 1980 (BGBl. I S. 1310), zuletzt durch Artikel 39 des Gesetzes vom 23. Oktober 2024 (BGBl. I, Nr. 323) geändert, in Verbindung mit § 68 Absatz 1 und § 70 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 409) geändert worden ist und § 1 des Gesetzes zur Regelung des Verwaltungsverfahrens- und des Verwaltungszustellungsrechts für den Freistaat Sachsen (SächsVwVfZG) vom 19. Mai 2010 (SächsGVBl. S. 142), das zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 31. Januar 2024 (SächsGVBl. S. 83) geändert worden ist sowie den §§ 72 ff. des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) in der bis zum 31. Dezember 2023 gültigen Fassung durch.
II.
Gegenstand des Planfeststellungsverfahrens ist die Zusammenführung der bisher zugelassenen Einzelvorhaben der Kiessandgewinnung zu einem Gesamtvorhaben und die koordinierte Weiterführung der Rohstoffgewinnung in der Kiessandlagerstätte im sog. „Pirnaer Elbebogen“ auf der rechten Elbseite unmittelbar stromab der Stadt Pirna.
Das Gesamtvorhaben mit einem beantragten räumlichen Geltungsbereich des Rahmenbetriebsplans von insgesamt 92,7 ha besteht wie bisher aus drei Einzelvorhaben:
Weiterführung Kiessandtagebau Pratzschwitz-Copitz (Einzelvorhaben 1), Größe ca. 36 ha,
Weiterführung Kiessandtagebau Birkwitz-Pratzschwitz/Ostfeld (Einzelvorhaben 2),
Größe ca. 9 ha,Neuaufschluss Kiessandtagebau Söbrigen (Einzelvorhaben 3), Größe ca. 48 ha.
Für das Vorhaben ist eine Laufzeit von ca. 15 Jahren vorgesehen.
Für das Bergbauvorhaben, für landschaftspflegerische Maßnahmen sowie naturschutzfachliche Kompensationsmaßnahmen werden Flurstücke in den Gemarkungen Pillnitz und Oberpoyritz der Stadt Dresden sowie Flurstücke in den Gemarkungen Pratzschwitz und Birkwitz der Stadt Pirna beansprucht.
Im Rahmen des bergrechtlichen Planfeststellungsverfahrens beteiligte das Sächsische Oberbergamt die Behörden, Gemeinden und anerkannten Naturschutzvereinigungen sowie die Öffentlichkeit. Dazu wurde zuletzt der obligatorische Rahmenbetriebsplan vom 21. Dezember 2021 in der Fassung der II. Tektur vom 31. Mai 2024 auf Anforderung des Sächsischen Oberbergamtes im Zeitraum vom 23. Juli 2024 bis 22. August 2024 jeweils in den Stadtverwaltungen Dresden und Pirna zur Einsichtnahme ausgelegt. Außerdem wurden die Planunterlagen im Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen zugänglich gemacht.
Die zu dem Plan eingegangenen Stellungnahmen, Einwendungen und Äußerungen wurden vom Unternehmer und dem Sächsischen Oberbergamt ausgewertet.
III.
Die Erörterung der zu den Planunterlagen eingegangenen Stellungnahmen, Einwendungen und Äußerungen erfolgt an mehreren Tagen wie folgt:
Dienstag, 12. August 2025,
Mittwoch, 13. August 2025,
Donnerstag, 14. August 2025, jeweils ab 9.30 Uhr
im Kreistagssaal des Landkreises Sächsische Schweiz/Osterzgebirge, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna.
Gegenstand der Erörterung sind die Planunterlagen des obligatorischen Rahmenbetriebsplanes vom 21. Dezember 2021 in der Fassung der II. Tektur vom 31. Mai 2024.
Der Einlass in den Verhandlungsraum erfolgt jeweils ca. 30 Minuten vor Beginn.
Bei Bedarf wird die Erörterung am Freitag, 15. August 2025 ab 9.30 Uhr (Ersatztermin) am selben Ort fortgesetzt.
Jeder Erörterungstag beginnt mit einleitenden Erläuterungen zum Stand des Verfahrens durch das Sächsische Oberbergamt und zum Vorhaben durch den Vorhabenträger.
Die sich daran jeweils anschließende Erörterung erfolgt themenbezogen. Erörtert werden jeweils alle zu dem jeweiligen Thema eingegangenen Stellungnahmen von Behörden, Gemeinden und anerkannten Naturschutzvereinigungen sowie Einwendungen und Äußerungen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung.
Folgende themenbezogene Tagesordnung ist vorgesehen:
Dienstag, 12. August 2025:
- Verfahren,
- Bergbau (u.a. Rohstoffbedarf, Dauer, Abbau, Betriebsanlagen und Einrichtungen, Kieswerk, Wiedernutzbarmachung, Sicherheitsleistung),
- Raumordnung/Landesplanung (u.a. Grundlagen, Regionalplan, Flächengröße/Rohstoffbedarf),
- Denkmalschutz,
- Bodenschutz (u.a. Bodenverlust, Boden, Altlasten, Abfall),
- Baurecht,
- Straßenrecht (u.a. Verkehr, Straßenanschluss),
- Immissionsschutz (u.a. Grundlagen, Lärm, Staub, Licht),
- Infrastruktur (u.a. Strom, Gas, Wasserversorgung, Telekommunikation, Fernwärme).
Mittwoch, 13. August 2025:
- Wasserhaushalt (u.a. Hydrogeologie, Bewirtschaftungsziele, Überschwemmungsgefahr),
- Wasserwirtschaft (u.a. Gewässerausbau, Benutzungen, wasserwirtschaftliche Anlagen),
- Naturschutz (u.a. Grundlagen, Eingriffsausgleich, Artenschutz, Natura 2000, Biotopschutz, Landschaftsschutzgebiet, Wiedernutzbarmachung).
Donnerstag, 14. August 2025
- Umweltverträglichkeitsprüfung [u.a. Grundlagen, Untersuchungsraum, Schutzgüter (Mensch, Tiere/Pflanzen, Boden/Fläche, Wasser, Klima/Luft, Landschaft, kulturelles Erbe)],
- In eigenen Rechten betroffene Einwender, soweit noch nicht bei den Fachthemen erörtert.
Je nach Erörterungsbedarf zu den einzelnen Fachthemen kann sich die Erörterung nachfolgender Fachthemen auf den jeweiligen Folgetag verschieben.
Ein Reservetag, Freitag der 15. August 2025, ist vorgesehen. Über dessen Inanspruchnahme wird am 14. August 2025 während der Erörterung entschieden.
Der Termin endet, wenn alle Einwendungen und Stellungnahmen erörtert worden sind.
IV.
Auf Folgendes wird hingewiesen:
a) Im Termin werden die rechtzeitig gegen den Plan erhobenen Einwendungen, die rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen von Vereinigungen nach § 73 Abs. 4 Satz 5 VwVfG sowie die Stellungnahmen der Behörden zu dem Plan mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden, den Betroffenen sowie denjenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen und Äußerungen abgegeben haben, erörtert.
b) Die Behörden und der Vorhabenträger wurden von dem Erörterungstermin gesondert benachrichtigt.
c) Die Benachrichtigung der weiteren zur Teilnahme Berechtigten wird, da außer der Benachrichtigung der Behörden und des Vorhabenträgers mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen gewesen wären, ersetzt durch die öffentliche Bekanntmachung des Erörterungstermins. Die öffentliche Bekanntmachung wird dadurch bewirkt, dass der Erörterungstermin im Sächsischen Amtsblatt und in örtlichen Tageszeitungen die in dem Bereich verbreitet sind in dem sich das Vorhaben voraussichtlich auswirken wird, bekannt gemacht wird.
d) Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich (§ 73 Abs. 6 Satz 6 und § 68 Abs. 1 VwVfG). Der Teilnehmerkreis ist beschränkt auf die oben unter a) genannten Beteiligten. Es erfolgt eine Einlasskontrolle.
e) Bei Ausbleiben eines Beteiligten zum Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Die Teilnahme an dem Erörterungstermin, auch nur an einzelnen Erörterungstagen, ist jedem der Einwendungen oder Stellungnahmen abgegeben hat oder von dem Vorhaben betroffen ist freigestellt. Das Erscheinen zum Erörterungstermin ist zur Aufrechterhaltung einer erhobenen Einwendung nicht erforderlich.
f) Eine Vertretung durch Bevollmächtigte ist möglich. Vertreter haben ihre Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen und diese zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben.
g) Durch die Teilnahme am Erörterungstermin oder durch Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet.
h) Eine Entscheidung über die im Verfahren erhobenen Einwendungen erfolgt mit dem Planfeststellungsbeschluss.
i) Nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wird über die Verarbeitung von personenbezogenen Daten informiert, unter anderem über die Rechte der „Betroffenen“, deren personenbezogene Daten verarbeitet werden. Zur Datenschutzerklärung gelangen Sie über folgenden Link: https://www.oba.sachsen.de/download/Formblatt_Datenschutz_Informationen_zu_PFV.pdf
Diese Bekanntmachung wird gemäß § 27a VwVfG in der bis zum 31. Dezember 2023 geltenden Fassung auch auf den Internetseiten der Städte Dresden und Pirna sowie im Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen zugänglich gemacht unter: https://mitdenken.sachsen.de/1055116
Freiberg, den 08. Juli 2025
Sächsisches Oberbergamt
Dr. Falk Ebersbach
Referatsleiter