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Wohnberechtigungsschein ab 1.10. in Pirna erhältlich

Die Städtische Wohnungsgesellschaft Pirna mbH (WGP) bietet durch den staatlich geförderten Wohnungsbau kostengünstige Mietwohnungen an – insbesondere für Menschen mit geringem Einkommen. Voraussetzung für die Anmietung einer solchen Wohnung ist der Besitz eines Wohnberechtigungsscheins (WBS).

Ab dem 1. Oktober 2025 können Anträge auf einen Wohnberechtigungsschein direkt beim Fachdienst Wohngeld der Stadt Pirna während der Sprechzeiten eingereicht werden. Dort erhalten Antragstellerinnen und Antragsteller das notwendige Formular sowie umfassende Informationen zu den Voraussetzungen und erforderlichen Unterlagen.

Mehr Informationen könnne in der offiziellen Pressemitteilung oder im Dienstleistungs A-Z unter dem Punkt Wohnberechtigungsschein nachgelesen werden.