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Widerspruch gegen Datenweitergabe – Rechte nach dem Bundesmeldegesetz

Nach den Vorgaben des Bundesmeldegesetzes (BMG) ist die Meldebehörde berechtigt, bestimmte personenbezogene Daten aus dem Melderegister in besonderen Fällen weiterzugeben.

Jeder Bürger hat jedoch das Recht, dieser Datenübermittlung zu widersprechen.

Der Widerspruch muss nicht begründet werden und gilt bis auf Widerruf bzw. endet automatisch mit dem Wegzug aus der Gemeinde. 

Das entsprechende Formular ist im Pirnaer Rathaus erhältlich oder online unter www.pirna.de → Rathaus online → Dienstleistungen A–Z → „Widerspruch nach dem Bundesmeldegesetz“.

Folgende Datenübermittlungen sind zulässig:

An Parteien, Wählergruppen und Wahlvorschlagsträger Im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene dürfen in den sechs Monaten vor dem Wahltermin folgende Daten übermittelt werden:

  • Familienname
  • Vorname
  • Doktorgrad
  • derzeitige Anschriften

Diese Daten dürfen ausschließlich zur Wahlwerbung genutzt und spätestens einen Monat nach der Wahl gelöscht werden.