Erforderliche Fällarbeiten im Schlosspark Pirna-Sonnenstein
Hintergrund sind Schäden an zwei Ahornbäumen innerhalb einer Baumgruppe am Zugang zum Gebäude Schloßpark 4, dem Verwaltungsgebäude des Landratsamtes.
Aufgrund der festgestellten Schädigung und zur Wahrung der Verkehrssicherungspflicht wurde dem Verwalter des angrenzenden Flurstücks 882/60 (Amtsgericht) eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung zur Fällung der beiden Bäume erteilt.
Die Arbeiten erfolgen im gesetzlich zulässigen Zeitraum gemäß Bundesnaturschutzgesetz (§ 39 Absatz 5) und werden bis Ende Februar abgeschlossen sein.
Die Stadt Pirna bittet um Verständnis für die notwendigen Maßnahmen, die der Sicherheit der Besucherinnen und Besucher des Schlossparks dienen.