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Anwohnerparkgenehmigungen für 2026

Seit dem Jahr 2025 erfolgt die Prüfung der Parkberechtigungen für die Anwohner der Innenstadt, Altstadt und Fußgängerzone digital. Das Kennzeichen des jeweiligen Fahrzeuges wird im System erfasst und bei Kontrollen durch das Ordnungsamt per Smartphone geprüft.

Für Fahrzeuge mit bereits registriertem Kennzeichen wird die Gültigkeit der Parkberechtigung automatisch um ein Jahr verlängert, sofern ein SEPA-Lastschriftmandat besteht. Es erfolgt weder die Versendung eines neuen Bescheides noch die Ausstellung einer Parkkarte.

Bewohner, die verschiedene Fahrzeuge nutzen, erhalten weiterhin eine Parkkarte mit den aufgedruckten Kennzeichen. Diese ist gut sichtbar im abgestellten Fahrzeug zu hinterlegen.

Kennzeichenänderungen, die sich im Laufe des Jahres 2025 ergeben haben, sind der Stadtverwaltung mitzuteilen. Nur so kann die digitale Prüfung der Parkberechtigung korrekt erfolgen und eine automatische Verlängerung für 2026 sichergestellt werden.
 

Bei Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren erfolgt die automatische Verlängerung der Parkgenehmigung für 2026. Die Abbuchung der Jahresgebühr erfolgt bis zum 31.01.2026. Eine Anmeldung zum SEPA-Lastschriftverfahren ist bis zum 12.12.2025 möglich.

Sollte die Parkgenehmigung im Jahr 2026 nicht mehr benötigt werden, etwa aufgrund eines Umzugs, ist ein schriftlicher Widerruf bis spätestens 12.12.2025 erforderlich.

Für Berechtigte ohne SEPA-Teilnahme besteht die Möglichkeit, die Jahresgebühr in Höhe von 30,00 Euro unter Angabe von Namen und Parkkartennummer im Verwendungszweck vorab zu überweisen an:

Empfänger: Große Kreisstadt Pirna
Bank: Ostsächsische Sparkasse Dresden
IBAN: DE72 8505 0300 3000 0004 52
BIC: OSDDDE81XXX

überweisen.

Die Beschäftigtenparkkarten können während der nachstehenden Sprechzeiten vor Ort bei sofortiger Bar- oder EC-Kartenzahlung oder online unter der E-Mail-Adresse buergerbuero@pirna.de mit Angabe der Parkkartennummer, des Kfz-Kennzeichens sowie Mitteilung des Gültigkeitszeitraumes beantragt werden. Eine Versendung erfolgt in diesen Fällen erst nach Rechnungslegung und Überweisung der Gebühren.


Die Kosten für die Parkkarten betragen im Jahr 2026:

  • für Bewohnerparkkarten: 30 Euro im Jahr
  • für sonstige Ausnahmegenehmigungen: 25 Euro im Monat (gilt auf allen ausgewiesenen Bewohnerstellflächen)
  • für weitere Ausnahmegenehmigungen: 30 Euro im Monat (gilt auf allen ausgewiesenen Bewohnerstellflächen und auf den mit Parkuhren und Parkautomaten bewirtschafteten Stellflächen entsprechend der Höchstparkdauer)

Mit dem Erwerb einer Genehmigung besteht kein Anspruch auf einen freien Stellplatz. Insbesondere in der Altstadt kann es zu Engpässen kommen. Das Abstellen auf nicht freigegebenen Flächen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und wird entsprechend geahndet.

 

Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sind bei Fragen und Anliegen telefonisch unter 03501 556 368 zu folgenden Sprechzeiten erreichbar:

Montag 8-13 Uhr
Dienstag 8-18 Uhr
Mittwoch 8-13 Uhr
Donnerstag 8-18 Uhr
Freitag 8-12 Uhr