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Vorkaufsrecht

Die gesetzlichen Vorkaufsrechte der Gemeinde bilden u.a. städtebaurechtliche Instrumente zur Sicherung der Bauleitplanung.

Der Verkäufer hat der Stadt Pirna die im Gemeindegebiet liegenden Grundstücksverkäufe anzuzeigen, in dem er den Inhalt seines mit einem Dritten abgeschlossenen Kaufvertrages unverzüglich mitteilt. Die Mitteilung des Verkäufers wird durch die Mitteilung des Käufers ersetzt. Besteht ein Vorkaufsrecht nicht oder wird es nicht ausgeübt, hat die Gemeinde auf Antrag darüber unverzüglich ein Zeugnis auszustellen.

Die Beantragung erfolgt meist durch die jeweiligen bevollmächtigten Notare. Bei der Beantragung sind die Vertragsparteien und der Vertragsgegenstand eindeutig zu benennen.

Für die Ausstellung der Zeugnisse wird eine Gebühr in Höhe von 59,00 Euro erhoben.