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Nachbeurkundung

Ist ein Deutscher im Ausland geboren oder verstorben oder hat er im Ausland geheiratet, so kann die Geburt, der Sterbefall bzw. die Eheschließung auf Antrag in einem deutschen Personenstandsregister nachbeurkundet werden.

Welche Voraussetzungen für eine Nachbeurkundung erfüllt werden und welche Dokumente im Einzelfall vorgelegt werden müssen, ist in einem persönlichen Beratungsgespräch zu erfragen.