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Friedensrichterin

Im täglichen Zusammenleben kommt es immer wieder zu Meinungsverschiedenheiten. Oft fällt es den Beteiligten schwer, ihre Auseinandersetzungen allein beizulegen. Es bedarf dann der Einschaltung einer unabhängigen Stelle, um die Situation zu schlichten und dadurch möglichst zu bereinigen.

Diese Streitfälle müssen nicht immer vor Gericht ausgetragen werden. Die Stadt Pirna hat aus diesem Grund eine Schiedsstelle eingerichtet, die bei Streitfällen des täglichen Lebens eine schnelle, kostengünstige und kompetente Hilfestellung bietet.

Tätigkeitsfelder der Friedensrichterin

Die Schiedsstelle wird in der Regel wegen bürgerlicher Rechtssteitigkeiten oder „kleiner“ Strafsachen angerufen. Diese sind zum Beispiel:

  • Nachbar- und Mietrechtsstreitigkeiten,
  • private Zahlungsansprüche,
  • Ansprüche wegen Verletzung der persönlichen Ehre,
  • Hausfriedensbruch,
  • Körperverletzung,
  • Bedrohung,
  • Sachbeschädigung.

Das Verfahren ist schnell und unbürokratisch. Zur Verhandlung erscheinen beide Parteien, die dann Gelegenheit haben, ihre Sichtweise zu schildern. Kommt es zu einer Einigung, wird ein Vergleich aufgesetzt, den beide Parteien unterschreiben.

Kosten

Die Kosten für eine Verhandlung liegen zwischen 10,00 Euro und 50,00 Euro sowie Auslagen. Kommt ein Vergleich zustande, beträgt die Gebühr mindestens 20,00 Euro.

Vorstellung der Friedensrichterin der Stadt Pirna

Frau Silke Maresch wurde 2020 wiederholt zur Friedensrichterin der Stadt Pirna gewählt. Sie wurde für dieses Ehrenamt für den Zeitraum von fünf Jahren gewählt.

Frau Maresch arbeitet als Diplom-Sozialpädagogin. Außerdem hat sie eine Ausbildung als Mediatorin (Streitschlichterin) absolviert. Die Friedensrichterin nimmt sich in einer Verhandlung Zeit, beiden Parteien genau zuzuhören und die bestehenden Spannungen abzubauen. Frau Maresch unterliegt der gesetzlichen Schweigepflicht.

 

Antragstellung

Dazu gibt es folgende Möglichkeiten:

  • persönliche Vorstellung in der Sprechstunde der Friedensrichterin. Diese findet einmal monatlich im Rathaus statt und wird vorher in der Presse bekannt gegeben.
  • formlosen Antrag, mit kurzer Darstellung des Konfliktes, per E-Mail oder in einem verschlossenen Umschlag per Post zusenden