Erschließungsbeiträge und Straßenbaubeiträge in Pirna
Nach Baugesetzbuch (BauGB) erheben die Gemeinden zur Deckung ihres anderweitig nicht gedeckten Aufwands für Erschließungsanlagen einen Erschließungsbeitrag.
Die Erschließungsbeiträge werden – gemäß der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Pirna, die unter der Rubrik „Ortsrecht“ im Bereich „Verkehrsflächen und -anlagen“ zu finden ist – per Erschließungsbeitragsbescheid von allen Grundstückseigentümern erhoben, deren Grundstück von einer erstmalig hergestellten Erschließungsanlage erschlossen sind.
Erschließungsanlagen im Sinne dieser Bestimmung sind z.B.
- zum Anbau bestimmte, öffentliche Straßen, Wege, Plätze,
- nicht befahrbare, öffentliche Fußwege innerhalb der Baugebiete,
- Sammelstraßen innerhalb der Baugebiete,
- Parkflächen und Grünanlagen (aber keine Kinderspielplätze),
- Lärmschutzanlagen
Der Erschließungsaufwand umfasst dabei die Kosten für
- den Erwerb und die Freilegung der Flächen
- die erstmalige Herstellung und
- die Übernahme von Auslagen der gemeindlichen Erschließungsanlage (§ 128 Abs. 1 BauGB).
Straßenbaubeiträge
Für nach 2016 fertiggestellte Straßen werden in Pirna keine Straßenbaubeiträge mehr erhoben.