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Erschließungsbeiträge und Straßenbaubeiträge in Pirna

Nach Baugesetzbuch (BauGB) erheben die Gemeinden zur Deckung ihres anderweitig nicht gedeckten Aufwands für Erschließungsanlagen einen Erschließungsbeitrag.

Die Erschließungsbeiträge werden – gemäß der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Pirna, die unter der Rubrik „Ortsrecht“ im Bereich „Verkehrsflächen und -anlagen“ zu finden ist – per Erschließungsbeitragsbescheid von allen Grundstückseigentümern erhoben, deren Grundstück von einer erstmalig hergestellten Erschließungsanlage erschlossen sind.

Erschließungsanlagen im Sinne dieser Bestimmung sind z.B.

  • zum Anbau bestimmte, öffentliche Straßen, Wege, Plätze,
  • nicht befahrbare, öffentliche Fußwege innerhalb der Baugebiete,
  • Sammelstraßen innerhalb der Baugebiete,
  • Parkflächen und Grünanlagen (aber keine Kinderspielplätze),
  • Lärmschutzanlagen


Der Erschließungsaufwand umfasst dabei die Kosten für

  • den Erwerb und die Freilegung der Flächen
  • die erstmalige Herstellung und
  • die Übernahme von Auslagen der gemeindlichen Erschließungsanlage (§ 128 Abs. 1 BauGB).

Straßenbaubeiträge

Für nach 2016 fertiggestellte Straßen werden in Pirna keine Straßenbaubeiträge mehr erhoben.