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Winterdienst in Pirna einsatzbereit – Stadt bittet um Wahrnehmung der Anliegerpflichten

Der Städtische Bauhof steht in den Startlöchern: Sobald die ersten Flöckchen fallen oder es zu Straßenglätte kommt, ist der Winterdienst gefragt.

Der Bauhof ist dafür gut vorbereitet und hat auch dieses Jahr genügend Streusalz eingelagert.

Die Stadt Pirna gewährleistet auf den Busstrecken, den Straßen mit hohem Verkehrsaufkommen, Gefällestücken und gefährlichen Abschnitten einen ständigen Winterdienst. Bei übermäßigem Schneefall oder gefährlicher Glättebildung erfolgt im Rahmen der Möglichkeiten auch auf den restlichen Straßen eine Räumung und Streuung.

Ab 2:30 Uhr fährt der Einsatzleiter eine festgelegte Kontrollrunde zur Feststellung des Straßenzustandes; ab 3:30 Uhr sind die ersten Streufahrzeuge im Einsatz. Die Winterdienstarbeiten enden gegen 20:00 Uhr.

Die Stadtverwaltung bittet um Hinweise aus der Bevölkerung zu Spurrinnen, Eisbildung und leer gewordenen Streugutbehältern an das Bürgerbüro unter der Telefonnummer 03501 556 0 oder das Sekretariat der Fachgruppe Tiefbau 03501 556 215. Meldungen per E-Mail können an die Adresse „winterdienst@pirna.de“ gesendet werden.

Wie jedes Jahr sind auch alle Anlieger gefordert und werden gebeten, ihren Anliegerpflichten nachzukommen. Diese Pflichten sind in der „Satzung der Großen Kreisstadt Pirna über die Reinigung der öffentlichen Straßen und die Durchführung des Winterdienstes“ (Straßenreinigungssatzung) festgelegt. Die vollständige Satzung findet sich auf www.pirna.de. Hier eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten Punkte:

  • Straßenanlieger sind die Eigentümer und Besitzer von Grundstücken, die an einer Straße liegen oder durch ein höchstens 10 m breites unbebautes städtisches Grundstück von ihr getrennt sind.
  • Gehwege sind auf mindestens drei Viertel ihrer Breite zu räumen und zu streuen, bei Gehwegbreiten von unter einem Meter auf ganzer Breite. Ist kein Gehweg vorhanden, muss ein Streifen von 1,50 m Breite entlang der Grundstücksgrenze behandelt werden. Den Gehwegen gleichgestellt sind solche Anlagen wie Treppen, Radwege, Parkstreifen und Entwässerungsrinnen entlang der Fahrbahnen.
  • An Bushaltestellen müssen die Gehwege freigehalten bzw. gestreut werden, sodass ein gefahrloser Zu- und Abgang sowie Ein- und Ausstieg gewährleistet werden kann. Dies gilt nur, insofern sich die Haltestelle im Gehwegbereich befindet.
  • Die Gehwege müssen werktags bis 7:00 Uhr geräumt und gestreut sein, an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen bis 9:00 Uhr. Diese Pflicht endet um 20:00 Uhr.

Die Stadt Pirna bittet zu beachten, dass die Beschilderung „Kein Räum- und Streudienst“ an einigen Geh- und Radwegen darauf hinweist, dass keinerlei Räumung und Streuung erfolgt. Auch die Anlieger sind dann von dieser Pflicht befreit. Die Aufstellung oder Anbringung dieser Beschilderung an öffentlichen Wegen ist der Stadtverwaltung Pirna vorbehalten.

Die Stadt Pirna bittet ihre Bürgerinnen und Bürger, sich auf die veränderten Verkehrsbedingungen in der Winterperiode einzustellen und alle Vorkehrungen zu treffen, um die Anliegerpflichten erfüllen zu können.