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Oberbürgermeisterwahl findet im November 2023 statt – Stadtverwaltung erteilt keine Gruppenauskünfte über Wahlberechtigte

Am 26. November 2023 findet der erste Wahlgang der Oberbürgermeisterwahl in Pirna statt. Die Stadtverwaltung wird in Ausübung ihres Ermessens zu dieser Wahl keine Gruppenauskünfte an Dritte über die wahlberechtigten Bürger der Stadt Pirna erteilen.

Grundsätzlich gilt: Nach den Bestimmungen des § 50 Abs. 1 Bundesmeldegesetz darf die Meldebehörde Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über die im § 44 Abs. 1, Satz 1 bezeichneten Daten (Familienname, Vornamen, Doktorgrad und Anschriften) von Wahlberechtigten erteilen. Der Zweck dieser rechtlichen Bestimmung besteht darin, den Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen die Möglichkeit zu eröffnen, bestimmte Altersgruppen von Wahlberechtigten gezielt anzusprechen und somit Wahlwerbung zu betreiben. Ungeachtet dieser Entscheidung hat jeder wahlberechtigte Einwohner das Recht, gemäß § 50 Abs. 5 Bundesmeldegesetz, einer solchen Auskunft zu widersprechen. Diese Widerspruchserklärung ist gebührenfrei und zeitlich unbegrenzt. Das entsprechende Formular ist auf der Internetseite der Stadt Pirna unter Rathaus Online – Dienstleistungen A-Z – Widerspruch nach dem Bundesmeldegesetz zu finden.