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Widerspruchsrecht zur Datenübermittlung an Bundeswehr – Bis zum 31. Dezember 2019 kann schriftlich widersprochen werden

Die Meldebehörden übermitteln an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr jährlich bis zum 31. März folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im darauffolgenden Jahr volljährig werden:

  1. Familiennamen
  2. Vornamen
  3. derzeitige Anschrift

Diese Datenübermittlung erfolgt für die Zusendung von Informationsmaterial für den Dienst in der Bundeswehr. Bis zum 31. März 2020 werden demzufolge die genannten Daten aller Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit des Geburtsjahrganges 2003 an die Bundeswehr übermittelt.

Bis zum 31. Dezember 2019 können alle Betroffenen o.g. Datenübermittlung widersprechen. Für Anträge, die nach dem 1. Januar 2020 eingehen, kann das Wirksamwerden des Widerspruches nicht garantiert werden.

Der Widerspruch ist schriftlich gegenüber der Stadtverwaltung Pirna, Einwohnermeldeamt, Am Markt 1/2, 01796 Pirna zu erklären und wird mit Vollendung des 18. Lebensjahres des Betroffenen gelöscht.