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Pirnas Familienpass – Vergünstigungen für kinderreiche Familien und Alleinerziehende

Familien mit drei und mehr kindergeldberechtigten Kindern, die in häuslicher Gemeinschaft leben, können den Familienpass der Stadt Pirna beantragen.

Auch alleinerziehende Elternteile mit zwei und mehr kindergeldberechtigten Kindern, die ebenfalls in häuslicher Gemeinschaft leben, haben Anspruch auf diese Vergünstigungen. Familien oder Alleinerziehenden mit einem kindergeldberechtigten schwerbehinderten Kind mit mindestens 50 Prozent Erwerbsminderung steht diese Unterstützung durch die Stadt auch zu.
Zur Antragstellung im Bürgerbüro des Pirnaer Rathauses wird ein gültiger Personalausweis bzw. einen Reisepass benötigt. Um die Berechtigung zum Erhalt des Familienpasses zu prüfen, ist zusätzlich eine Bescheinigung der Kindergeldkasse über die kindergeldberechtigten Kinder vorzulegen. Bei Familien mit einem schwerbehinderten Kind ist zusätzlich die Vorlage des Schwerbehindertenausweises erforderlich. Antragsberechtigt sind ausschließlich Einwohnerinnen und Einwohner der Großen Kreisstadt Pirna. Der Familienpass gilt grundsätzlich ein ganzes Kalenderjahr. Sind alle Kinder, für die Eltern Kindergeld erhalten, unter 18 Jahre alt, kann der Familienpass sogar bis zum Ende des übernächsten Jahres ausgestellt werden. Vollendet jedoch ein Kind das 18. Lebensjahr innerhalb des ersten Geltungsjahres, muss der Familienpass im nächsten Jahr neu beantragt werden.
Den entsprechenden Antrag zur Ausstellung eines Familienpasses erhält man im Bürgerbüro der Stadtverwaltung Pirna oder hier.