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Nächster Schritt zum Breitbandausbau in Pirna – Stadtverwaltung reicht weiteren Förderantrag beim Bund ein

Beim Ausbau des Breitbandes in unterversorgten Bereichen ist die Pirnaer Stadtverwaltung einen entscheidenden Schritt weitergekommen. Nach den Zusagen von Bund und Land zur finanziellen Unterstützung wurde das entsprechende Online-Portal für Kommunen freigeschalten, auf der diese dann ihren Antrag auf Förderung einstellen müssen.

Die Stadt Pirna hat diesen nun trotz technischer Probleme des Onlineportals erfolgreich eingereicht. Nun obliegt es dem Bund seine Förderzusagen einzuhalten, damit weitere notwendige Schritte zum Ausbau erfolgen können.

Bereits seit 2015 ist die Stadt Pirna bemüht den Breitbandausbau voranzubringen. So erfolgte im Rahmen der Förderung der Digitalen Offensive Sachsen (DiOS) die Erarbeitung einer Bedarfs- und Verfügbarkeitsanalyse mit der Festlegung von unterversorgten Gebieten. Mit Festlegung dieser Gebiete wurden parallel dazu durch den Stadtrat auch die notwendigen Finanzmittel für die Jahre 2017/2018 bereitgestellt.

Im Mai 2016 erfolgte dann die Novellierung der Förderrichtlinie des Freistaates Sachsen. Diese sieht unter anderem vor, dass, soweit eine Förderleistung der EU oder des Bundes in Anspruch genommen werden kann, dies vorrangig zu geschehen hat. Die Fördermittelbeantragung muss damit im Rahmen der Bundes-Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" erfolgen. Mit dieser Richtlinie verfolgt die Bundesrepublik Deutschland das Ziel, eine flächendeckende Breitbandversorgung voranzubringen.  Um jedoch eine mögliche Förderung des Bundes in Anspruch nehmen zu können, war die Stadt Pirna gezwungen, die Bedarfs- und Verfügbarkeitsanalyse  (BuVA) an die Rahmenbedingungen der Bundesförderung anpassen zu lassen.

Für die Bearbeitung der BuVA konnten entsprechend der Bundesförderrichtlinie Planungs- und Beratungsleistungen beantragt werden. Diese werden zu 100 %, jedoch max. mit 50.000 €, gefördert.
Der entsprechende Fördermittelantrag wurde durch die Verwaltung im November 2016 gestellt und mit Bescheid vom 30.03.2017 bewilligt.

In der Sitzung des Stadtrates am 12.12.2017 wurde der Beschluss zur BuVA zur Verbesserung der Breitbandversorgung in der Stadt Pirna gefasst. Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, zum nächstmöglichen Zeitpunkt Fördermittel gemäß der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung zu beantragen. Die Beantragung der Fördermittel soll auf der Grundlage der vom Planungsbüro ermittelten Wirtschaftlichkeitslücke für einen FTTB-Ausbau (Glasfaser) erfolgen. Die Fördermittel des Bundes sollen mit der Förderung des Landes zum Breitbandausbau aufgestockt werden. Hierfür stellte der Stadtrat die notwendigen Eigenmittel im HH 2018/2019/2020 zur Verfügung bzw. in Aussicht.

Entsprechend der Anfang des Jahres noch gültigen Förderrichtlinie konnte eine Antragstellung nur mit Vorliegen eines sogenannten Call´s erfolgen. Das heißt, der Bund gab Aufrufe zur Einreichung von Fördermitteln heraus. Vermutlich geschuldet der langen Phase der Regierungsbildung bzw. der Koalitionsverhandlungen erfolgte dies 2018 nicht.

Erst Anfang Juli 2018 wurde die Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ novelliert. Mit dieser Novellierung werden Anträge nicht mehr über einen mehrmonatigen Zeitraum gesammelt, sondern fortlaufend bearbeitet. Die anschließende Bewertung jedes Antrages anhand eines umfassenden Kriterienkatalogs (Scoring) wurde abgeschafft. Die Bewilligung der Mittel soll damit zügig nach Einreichung des Antrages erfolgen. Voraussetzung für eine Antragstellung ist ein durchgeführtes Markterkundungsverfahren über eine Dauer von mind. acht Wochen, welches jedoch nicht älter als ein Jahr sein darf.