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Mund- und Nasenschutz-Pflicht in der Fußgängerzone – Stadt schildert Neuregelung in der Corona-Schutzverordnung aus

Seit 2. November 2020 gilt in den Städten die Pflicht Mund- und Nasenbedeckung in den Fußgängerzonen zu tragen.

Das gilt in der Stadt Pirna im Bereich der Dohnaischen Straße, der Jacobäerstraße, der Schmiedestraße, der Schuhgasse, der Schössergasse, der Barbiergasse, der Markt- und der Frohngasse. Derzeit bereitet die Stadtverwaltung eine entsprechende Beschilderung vor, die die Bürger auf diese Regelung explizit hinweist.

Diese Pflicht zum Tragen der Mund- und Nasenbedeckung gilt ebenfalls neben Haltestellen, in Bahnhöfen und auf dem Sport und Spiel gewidmeten Flächen. Die betreffenden Plätze werden derzeit ebenfalls mit entsprechenden Hinweisen ausgestattet.