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Doppelhaushalt der Stadt Pirna für 2019 und 2020 frühzeitig genehmigt

Die Rechtsaufsichtsbehörde genehmigte der Stadt Pirna als eine der ersten Kommunen im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge ihren Doppelhaushalt für die Jahre 2019/2020.

Damit steht der Erfüllung der Aufgaben und den vorgesehenen Investitionen in den nächsten zwei Jahren nichts im Wege. Der Haushalt liegt vom 21. Januar bis 28. Januar 2019 während der Dienstzeiten in der Stadtverwaltung Pirna, Stadtkämmerei, aus. Zusätzlich können die Haushaltssatzung einschließlich Haushaltsplan und Anlagen auch auf www.bekanntmachung.pirna.de eingesehen werden.
Somit ist ab 29. Januar 2019 die Haushaltssatzung 2019 rechtswirksam. Die Haushaltssatzung 2020 wird am 1. Januar 2020 rechtswirksam.
Der Pirnaer Stadtrat beschloss im November 2018 den finanziellen Fahrplan für die beiden Jahre 2019 und 2020 mit einem Gesamtvolumen im Ergebnishaushalt von über 80 Mio. Euro pro Jahr für die laufende Verwaltungstätigkeit. Neben den Pflichtaufgaben werden auch im freiwilligen Bereich der Stadt weiterhin zahlreiche Vereine auf hohem Niveau gefördert. Trotz stetig steigender finanzieller Anforderungen an die Kommunen erfolgt in Pirna dennoch keine Steuererhöhung zur Finanzierung der Aufgaben. Die Stadt ist in der Lage, die erforderlichen Eigenmittel für die Kredittilgung zu erwirtschaften. Um die hohe Investitionstätigkeit zur Schaffung und zum Erhalt des vorhandenen Vermögens aufrecht zu erhalten, sind jedoch Kreditaufnahmen erforderlich. Die Pro-Kopf-Verschuldung steigt damit bei tatsächlicher Inanspruchnahme in 2019 auf 564 Euro und 2020 auf 674 Euro.
Im Jahr 2019 sind 21,4 Mio. Euro und im Jahr 2020 insgesamt 20,3 Mio. Euro für Investitionen geplant. Hierbei liegen die Schwerpunkte auf dem Neubau einer Kindertagstätte in der Innenstadt, der Fertigstellung der Baumaßnahmen an der Pestalozzi-Oberschule, der Sanierung der Diesterweg-Grundschule, auf dem notwendigen Anbau am Schiller-Gymnasium sowie auf Zuwendungen für den Neubau einer Drei-Feld-Turnhalle für das Ev. Schulzentrum.