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IndustriePark Oberelbe (IPO) Stadt

Bürgerbegehren zum IPO nicht zulässig – Formale und inhaltliche Mängel festgestellt

In der vergangenen Stadtratssitzung zeigte die Bürgerinitiative „Oberelbe“ die Durchführung eines Bürgerbegehrens an. Nach juristischer Prüfung wurde der Bürgerinitiative am 18. September 2018 mitgeteilt, dass das angestrebte Bürgerbegehren unzulässig ist.

Für diese Beurteilung sind drei Gründe ausschlaggebend:

Die Formulierung des angezeigten Bürgerbegehrens lautet:
„Der Gemeinderat meiner Gemeinde Pirna beschließt einen Bürgerentscheid mit einem Entscheidungsvorschlag durchzuführen zu der Frage, ob am Feistenberg ein lndustrie-/Gewerbegebiet entstehen soll."
Angestrebt wird somit, die Weisung an den Gemeinderat zu erteilen, über einen Bürgerentscheid zu beschließen. Eine solche Anweisung ist jedoch unzulässig. Das Bürgerbegehren muss laut Sächsischer Gemeindeordnung so formuliert werden, dass im Rahmen des angestrebten Bürgerentscheides die zu treffende Entscheidung unmittelbar durch die Bürger erfolgt.

Neben diesem formalen Mangel des Antrages ist das Begehren auch aus inhaltlichen Gründen unzulässig. Ein Bürgerentscheid kann nur über Angelegenheiten durchgeführt werden, für die der Gemeinderat zuständig ist. Dementsprechend können mit einem Bürgerentscheid nur Angelegenheiten des Wirkungskreises der Gemeinde behandelt werden. Dagegen sind Bürgerentscheidungen, in überörtlichen Angelegenheiten sowie Angelegenheiten ausgeschlossen, deren Entscheidung in den Zuständigkeitsbereich eines anderen Hoheitsträgers (Bund, Land, Landkreis, Zweckverband, Verwaltungsgemeinschaft) fällt. Beim IndustriePark Oberelbe handelt es sich um eine überörtliche Angelegenheit, die in der Zuständigkeit des gegründeten Zweckverbandes liegt.

Darüber hinaus kommt ein Bürgerbegehren gegenüber dem Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Oberelbe kommt nicht in Betracht. Eine auf einen Zweckverband übertragene Aufgabe kann also nicht Gegenstand eines Bürgerbegehrens sein.

Oberbürgermeister Klaus-Peter Hanke: „Die Stadträte in Heidenau, Pirna und Dohna diskutieren seit mehr als einem Jahr über die Grundzüge des IndustrieParks Oberelbe. In den demokratisch legitimierten Gremien fielen bisher alle Grundsatzentscheidungen mehrheitlich. Wir setzen von Anfang an auf Transparenz und Mitgestaltung in diesem Prozess. Neben weiteren Informationsveranstaltungen sind auch Diskussionsrunden zu den einzelnen Fachthemen geplant. Ebenfalls bieten die noch anstehenden Prozesse in der Bauleitplanung zahlreiche gesetzlich verankerte Möglichkeiten, sich als Bürger mit den jeweiligen Hinweisen und Argumenten einzubringen.
Ich möchte dieses Projekt gemeinsam mit den Bürgern behutsam weiterentwickeln, für die Wirtschaft unserer gesamten Region und zwar nachhaltig für alle nachfolgenden Generationen.“