Engagement für Gleichberechtigung und Chancengleichheit in Pirna
Vieles erscheint heute selbstverständlich: Frauen können wählen gehen, Männer nehmen Elternzeit, gleichgeschlechtliche Ehen werden geschlossen. Was heute als „normal“ erscheint, wurde über Jahre hart erkämpft. Seit mehr als 70 Jahren ist der Grundsatz der Gleichberechtigung von Frauen und Männern im Grundgesetz (Art. 3 Abs. 2 GG) verankert, aufgegriffen und präzisiert durch die Sächsische Verfassung (Art. 8, 18). Pirna bekennt sich zur Chancengleichheit aller Menschen unabhängig des Geschlechtes und lebt sowie gestaltet diesen Grundsatz aktiv mit.
Warum gibt es eine kommunale Gleichstellungsbeauftragte?
Rechtliche Grundlage
Art 3 Abs. 2 Grundgesetz:
Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
Auftrag
§ 64 Abs. 2 Sächsische Gemeindeordnung:
Zur Verwirklichung des Grundrechts der Gleichberechtigung von Frau und Mann in Familie, Beruf und Gesellschaft sowie zur Schaffung von Chancengerechtigkeit für alle Geschlechter im örtlichen Zuständigkeitsbereich haben die Gemeinden mit eigener Verwaltung Kommunale Gleichstellungsbeauftragte zu bestellen.
Für wen arbeitet die kommunale Gleichstellungsbeauftragte?
Die kommunale Gleichstellungsbeauftragte ist für die Pirnaer Bürgerinnen und Bürger und die Stadtverwaltung Pirna tätig.
Welche Aufgaben hat die kommunale Gleichstellungsbeauftragte innerhalb der Stadtverwaltung Pirna?
- Beratung von Verwaltung und Verwaltungsleitung in gleichstellungspolitischen Fragen
- Prüfung von Verwaltungsvorlagen und Projekten auf ihre Auswirkungen für Frauen und Männer
Welche Aufgaben hat die kommunale Gleichstellungsbeauftragte in der Stadt Pirna?
- Erstberatung für die Pirnaer Bürgerinnen und Bürger z.B. zu den Themen Vereinbarkeit von Familie und Beruf/Pflege und Beruf, Hilfen für Alleinerziehende, Benachteiligungen aufgrund des Geschlechtes, Häusliche Gewalt, Mobbing, Stalking, Gesundheit von Frauen und Männern, Vielfalt
- Sensibilisierung und Förderung des Bewusstseins für die Chancengleichheit/Gleichstellung von Frauen und Männern in allen Lebensbereichen
- Projektentwicklungen, Projektbegleitungen, Veranstaltungsorganisation, Öffentlichkeitsarbeit, Projektförderungen
- Entwicklung von Strategien zum Abbau von Benachteiligungen aufgrund des Geschlechtes
- Kooperation mit Einrichtungen, Institutionen, Vereinen in ihrer Tätigkeit für Frauen/Mädchen sowie Männer/Jungen
Kann man sich direkt an die kommunale Gleichstellungsbeauftragte wenden?
Ja, im persönlichen Gespräch zu vereinbarten Terminen oder per Telefon, Post bzw. E-Mail.
Wann ist die kommunale Gleichstellungsbeauftragte nicht zuständig?
Für die Gleichstellung einer Behinderung mit einer Schwerbehinderung zur Erlangung bzw. Erhaltung eines Arbeitsplatzes ist die Gleichstellungsbeauftragte für Frauen und Männer nicht zuständig. Diesen Antrag auf Gleichstellung richten Sie an die für Ihren Wohnort zuständige Agentur für Arbeit.



