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Beglaubigung
Wer benötigt amtliche Beglaubigungen?
Amtliche Beglaubigungen werden überwiegend zur Vorlage bei Behörden und Institutionen benötigt, um bestimmte Sachverhalte zu Beweisen ohne die Original-Unterlagen aus der Hand geben zu müssen.
Es werden beglaubigt: z.B. Zeugnisse, Beurteilungen, behördliche Schriftstücke, Dokumente (auch Ausweise bzw. Pässe)
Unterschriften werden ebenfalls beglaubigt.
Wie werden Amtliche Beglaubigungen beantragt?
Es müssen die Originale vorgelegt werden und die entsprechenden Kopien.
Auf Wunsch werden die Originale auch im Meldeamt kopiert.
Zur Beglaubigung einer Unterschrift muss diese im Beisein einer unserer Mitarbeiterinnen geleistet werden. Der Personalausweis bzw. Reisepass ist vorzulegen.
Welche Gebühr wird erhoben ?
- Beglaubigung von Unterschriften 5,00 EUR
- Beglaubigung von Abschriften, Fotokopien mindestens 5,00 EUR
- sonst 0,51 EUR je Seite
- Bei Schriftstücken, die nicht in deutscher oder sorbischer Sprache abgefasst sind mindestens 3 EUR
- sonst 1,02 EUR je Seite
- Beglaubigung von Abschriften, Fotokopien, welche die Behörde selbst ausgestellt hat 2,56 EUR unabhängig von der Seitenzahl
- für Kopien selbst 0,25 EUR je Seite
Ansprechpartner: Pass- und Meldewesen