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Beglaubigung

Wer benötigt amtliche Beglaubigungen?

Amtliche Beglaubigungen werden überwiegend zur Vorlage bei Behörden und Institutionen benötigt, um bestimmte Sachverhalte zu Beweisen ohne die Original-Unterlagen aus der Hand geben zu müssen.

Es werden beglaubigt: z.B. Zeugnisse, Beurteilungen, behördliche Schriftstücke, Dokumente (auch Ausweise bzw. Pässe)
Unterschriften werden ebenfalls beglaubigt.

Wie werden Amtliche Beglaubigungen beantragt?

Es müssen die Originale vorgelegt werden und die entsprechenden Kopien.
Auf Wunsch werden die Originale auch im Meldeamt kopiert.
Zur Beglaubigung einer Unterschrift muss diese im Beisein einer unserer Mitarbeiterinnen geleistet werden. Der Personalausweis bzw. Reisepass ist vorzulegen.

Welche Gebühr wird erhoben ?

  • Beglaubigung von Unterschriften 5,00 EUR
  • Beglaubigung von Abschriften, Fotokopien mindestens 5,00 EUR
  • sonst 0,51 EUR je Seite
  • Bei Schriftstücken, die nicht in deutscher oder sorbischer Sprache abgefasst sind mindestens 3 EUR
  • sonst 1,02 EUR je Seite
  • Beglaubigung von Abschriften, Fotokopien, welche die Behörde selbst ausgestellt hat 2,56 EUR unabhängig von der Seitenzahl
  • für Kopien selbst 0,25 EUR je Seite

Ansprechpartner: Pass- und Meldewesen

Bürgerbüro der Stadt Pirna

Am Markt 1/2 (Rathaus)
01796 Pirna
Tel. 03501 556-0 (Zentrale)
Tel. 03501 556-368 (Bürgerbüro)
Fax +49 3501 556-266
http://www.pirna.de
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