Winterdienst in Pirna – Stadt bittet um Wahrnehmung der Anliegerpflichten
Die Stadt Pirna gewährleistet auf den Busstrecken, den Straßen mit hohem Verkehrsaufkommen, Gefällestücken und gefährlichen Abschnitten einen ständigen Winterdienst. Bei übermäßigem Schneefall oder gefährlicher Glättebildung erfolgt im Rahmen der Möglichkeiten auch auf den restlichen Straßen eine Räumung und Streuung.
Ab 2:30 Uhr fährt der Einsatzleiter eine festgelegte Kontrollrunde zur Feststellung des Straßenzustandes; ab 3:30 Uhr sind die Streufahrzeuge im Einsatz. Die Winterdienstarbeiten enden gegen 20:00 Uhr.
Die Stadtverwaltung bittet um Hinweise aus der Bevölkerung zu Spurrinnen, Eisbildung und leer gewordenen Streugutbehältern an das Bürgerbüro oder das Sekretariat der Fachgruppe Tiefbau. Meldungen können auch per E-Mail gesendet werden.
Wie jedes Jahr sind auch alle Anlieger gefordert und werden gebeten, ihren Anliegerpflichten nachzukommen. Diese Pflichten sind in der „Satzung der Großen Kreisstadt Pirna über die Reinigung der öffentlichen Straßen und die Durchführung des Winterdienstes“ festgelegt. Hier eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten Punkte:
- Straßenanlieger sind die Eigentümer und Besitzer von Grundstücken, die an einer Straße liegen oder durch ein höchstens 10 m breites unbebautes städtisches Grundstück von ihr getrennt sind.
- Gehwege sind auf mindestens drei Viertel ihrer Breite zu räumen und zu streuen, bei Gehwegbreiten von unter einem Meter auf ganzer Breite. Ist kein Gehweg vorhanden, muss ein Streifen von 1,50 m Breite entlang der Grundstücksgrenze behandelt werden. Den Gehwegen gleichgestellt sind solche Anlagen wie Treppen, Radwege, Parkstreifen und Entwässerungsrinnen entlang der Fahrbahnen.
- An Bushaltestellen müssen die Gehwege freigehalten bzw. gestreut werden, sodass ein gefahrloser Zu- und Abgang sowie Ein- und Ausstieg gewährleistet werden kann. Dies gilt nur, insofern sich die Haltestelle im Gehwegbereich befindet.
- Die Gehwege müssen werktags bis 7:00 Uhr geräumt und gestreut sein, an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen bis 9:00 Uhr. Diese Pflicht endet um 20:00 Uhr.
Die Stadt Pirna bittet zu beachten, dass die Beschilderung „Kein Räum- und Streudienst“ an einigen Geh- und Radwegen darauf hinweist, dass keinerlei Räumung und Streuung erfolgt. Auch die Anlieger sind dann von dieser Pflicht befreit. Die Aufstellung oder Anbringung dieser Beschilderung an öffentlichen Wegen ist der Stadtverwaltung Pirna vorbehalten.
Die Stadt Pirna bittet ihre Bürgerinnen und Bürger, sich auf die veränderten Verkehrsbedingungen in der Winterperiode einzustellen und alle Vorkehrungen zu treffen, um die Anliegerpflichten erfüllen zu können.