Hauptlogo
Stadt

Widerspruchsrecht zur Datenübermittlung an Bundeswehr – Bis zum 31. März 2019 kann in schriftlicher Form widersprochen werden

Die Meldebehörden übermitteln jährlich bis zum 31. März an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im darauf folgenden Jahr volljährig werden:

  1. Familiennamen
  2. Vornamen
  3. derzeitige Anschrift

Diese Datenübermittlung erfolgt für die Zusendung von Informationsmaterial für den Dienst in der Bundeswehr. Am 31. März 2019 werden demzufolge die genannten Daten aller Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit des Geburtsjahrganges 2002 an die Bundeswehr übermittelt. Bis zu diesem Datum können alle Betroffenen des Jahrganges 2002 dieser Datenübermittlung widersprechen. Der Widerspruch ist schriftlich gegenüber der Meldebehörde zu erklären und wird mit Vollendung des 18. Lebensjahres des Betroffenen gelöscht.