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Pirnaer Rathaus gibt Parkkarten für 2020 aus

Verwaltung bittet Zahlweise per SEPA-Lastschriftverfahren zu nutzen – Mit dem Beginn des neuen Jahres gelten wieder neue Parkkarten für die Pirnaer Innenstadt.

Allen Parkkarteninhabern, die am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen möchten und das entsprechende Formular bereits im Rathaus eingereicht haben, wird ihre Bewohner-Parkkarte mit der Post zugeschickt. Die Abbuchung der Gebühr erfolgt bis zum 31.01.2020.

Sollte die Parkkarte im Jahr 2020 aufgrund von Umzug oder ähnlichem nicht mehr benötigt werden, dann bittet die Verwaltung diese bis Ende Januar zurückzugeben.

Sollte die Parkkarte bis Ende Dezember den Weg nicht in den Briefkasten gefunden haben, dann sollte man sich umgehend im Bürgerbüro der Stadt Pirna melden. Eine Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren ist auch jetzt noch jederzeit möglich. Die Mitarbeiter des Bürgerbüros stehen dabei beratend zur Verfügung.

Alle anderen berechtigten Bewohner erhalten ihre Bewohner-Parkkarte nur bei persönlicher Vorsprache im Bürgerbüro der Stadtverwaltung Pirna. Mitzubringen sind der Personalausweis und der Fahrzeugschein. Die sogenannten Beschäftigtenparkkarten werden ebenfalls zu folgenden Sprechzeiten im Bürgerbüro des Pirnaer Rathauses ausgegeben:

Montag8 bis 12 Uhr
Dienstag8 bis 19 Uhr
Mittwoch8 bis 12 Uhr
Donnerstag8 bis 19 Uhr
Freitag8 bis 12 Uhr

Die Kosten für die Parkkarten betragen im Jahr 2020:

  • für Bewohnerparkkarten: 30,00 Euro im Jahr
  • für sonstige Ausnahmegenehmigungen: 25,00 Euro im Monat (gilt auf allen ausgewiesenen Bewohnerstellflächen)
  • für weitere Ausnahmegenehmigungen: 30,00 Euro im Monat (gilt auf allen ausgewiesenen Bewohnerstellflächen und auf den mit Parkuhren und Parkautomaten bewirtschafteten Stellflächen entsprechend der Höchstparkdauer 

Mit dem Erwerb einer der Genehmigungen ist jedoch kein Anspruch verbunden, sein Fahrzeug auf jeden Fall im entsprechenden Gebiet abstellen zu können. Aufgrund der begrenzten Platzkapazität – insbesondere in der Altstadt – muss jeder Inhaber einer solchen Karte damit rechnen, keinen geeigneten und zugelassenen Platz zu finden. Das Abstellen des Kraftfahrzeuges auf einer nicht freigegebenen Fläche stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und wird entsprechend geahndet.