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Meilenstein auf dem Weg zum schnellen Internet

Pirna erhielt Mitte Oktober den vorläufigen Fördermittelbescheid zur Unterstützung des Breitbandausbaus in den unterversorgten Bereichen der Stadt.

Durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur wurde der Stadt Pirna als einer der ersten sächsischen Kommunen nach der geänderten Förderrichtlinie eine Projektförderung von vorläufig über 6 Millionen Euro durch den Bund bewilligt. Das entspricht einer 60-prozentigen Förderung der geschätzten Gesamtkosten. Mit Vorliegen des Bescheides soll sich der Freistaat Sachsen vorerst mit weiteren 30 % am Gesamtvorhaben beteiligen. Der notwendige Antrag wurde durch die Stadtverwaltung Pirna bereits gestellt.

Außerdem hat der Freistaat Sachsen eine weitere 10-prozentige Förderung in Aussicht gestellt, sodass perspektivisch eine 100-prozentige Förderung der Maßnahme gesichert wäre.

Ziel ist es, die in der Bedarfs- und Verfügbarkeitsanalyse ermittelten „weißen Flecken“ sowie 31 Schulen und Bildungseinrichtungen mit zukunftsfähigem Internet auszubauen. Vor allem in den ländlichen Bereichen Oberposta, Ober- und Niedervogelgesang, Neundorf, Rottwerndorf und Krietzschwitz sowie in Teilen des Gewerbegebietes an der Elbe steht noch kein schnelles Internet zur Verfügung. Weiterhin werden im gesamten Stadtgebiet einzelne Splitterflächen, die vom Eigenausbau der Deutschen Telekom nicht profitiert haben, in den Ausbaugebieten Berücksichtigung finden.

Auf der Grundlage des nun vorliegenden vorläufigen Förderbescheides muss die Stadtverwaltung Pirna, unterstützt von der MUGLER AG aus Oberlungwitz, ein europaweites und aufwendiges Vergabeverfahren durchführen. Bei diesem können sich Telekommunikationsunternehmen für den Ausbau und Betrieb des Breitbandnetzes bewerben. Erst mit vorläufiger Zuschlagserteilung können dann die finalen Förderbescheide beantragt und durch Bund und Land bewilligt werden. Bis zur eigentlichen Umsetzung des gesamten Projektes wird somit noch einige Zeit vergehen, und die Bürger und Gewerbetreibenden in den unterversorgten Gebieten werden sich weiter in Geduld üben müssen. Entsprechend des vorläufigen Förderbescheides endet der Bewilligungszeitraum der Projektförderung am 31. Dezember 2021.