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Mehr Flexibilität bei städtischer Straßenreinigung – Aktueller Kehrplan auf www.pirna.de abrufbar

Dieses Jahr begann bereits mit dem Jahreswechsel die Straßenreinigung im Stadtgebiet Pirna, da keine winterlichen Verhältnisse herrschten.

Sobald die Temperaturen es wieder zulassen und nicht in den Minusbereich fallen oder Schnee und Glatteis im Stadtgebiet auftreten, wird auch in den kommenden Wintermonaten die Reinigung regulär nach dem neuen Kehrplan für 2021 erfolgen. Derzeit ist noch der Winterdienst im Einsatz.

Zwei neue von der Stadt Pirna für sechs Jahre geleaste Kehrmaschinen machen dieses flexible Zeitmanagement möglich. 2017 mietete die Stadt zunächst eine große Kehrmaschine, um unabhängig von der Fremdleistung externer Dienstleister zu werden. Eine kleine Kehrmaschine befand sich bereits in städtischem Eigentum. Ab sofort sorgen eine kleine Drei-Besen-Kompaktkehrmaschine 2m³, die die bereits vorhandene aber verschlissene ersetzt, sowie eine Drei-Besen-Kompaktkehrmaschine 5m³ für Sauberkeit. Gereinigt werden die in der Straßenreinigungssatzung festgelegten Fahrbahnen, Radwege, Parkbuchten, Straßenrinnen und Straßenabläufe, Gehwege, Treppen und Überwege, Rand- und Sicherheitsstreifen sowie Böschungen und Gräben.

Damit die Kehrmaschine die Reinigung auf allen Teilen der Straße in guter Qualität durchführen kann, werden die Straßenzüge mit Parkmöglichkeit mindestens 72 Stunden vor der Reinigung mit Halteverboten beschildert. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, bittet die Stadtverwaltung Pirna Bürgerinnen und Bürger darum, den neuen Kehrplan und die damit zusammenhängenden Halteverbote unbedingt einzuhalten. Für die Straßenreinigung erhebt die Stadt Pirna keine Gebühren.

Satzung und Kehrplan auf www.pirna.de

Die vom Stadtrat verabschiedete Straßenreinigungssatzung sowie das Straßenreinigungsverzeichnis listet alle Straßenzüge auf, die gereinigt werden.
Gereinigt wird je nach Wetterlage ganzjährig von Montag bis Donnerstag. Jede der Straßen wird aller vier Wochen einmal gesäubert. Der Bauhof beginnt seine Arbeit ab 6:00 Uhr, auf den größeren Zufahrtsstraßen bei Bedarf bereits früher. Bei Straßen mit Freisperrungen beginnt die Reinigung ab 7:00 Uhr.

Stadt bittet um Wahrnehmung der Anliegerpflichten

Auch die Anlieger sind gefordert und werden gebeten, ihren Anliegerpflichten nachzukommen. Für die Reinigung aller nicht im Straßenreinigungsverzeichnis aufgeführten Straßen ist der Eigentümer des Anliegergrundstücks verpflichtet. Die Reinigung der Gehwege obliegt an allen Straßen den Anliegern. Die Anliegerpflichten sind in der „Satzung der Stadt Pirna über die Straßenreinigung und die Durchführung des Winterdienstes“ (Link siehe oben) festgelegt.

strassenreinigung@pirna.de

Anliegen und Fragen in Zusammenhang mit der Straßenreinigung können via E-Mail an folgende Adresse gerichtet werden: strassenreinigung@pirna.de oder telefonisch über 0351 556 215 mitgeteilt werden.

Reinigungsstatistik 2020

Im vergangenen Jahr war die damals noch angemietete große Kehrmaschine neun Monate von April bis Dezember im Einsatz. Die gemietete Kehrmaschine kostete die Stadt 2020 insgesamt 25.000 Euro. Damit führte der Bauhof zusätzlich eine Frühjahrs- und eine Herbstreinigung durch. Der Straßenkehricht, der als belastetes Material eingestuft wird, kann nur auf bestimmten Deponien entsorgt werden. In 2020 wurden ca. 450 Tonnen Schmutz – davon ausgenommen ist das Laub, das bei der Herbstsonderreinigung anfiel – von den Pirnaer Straßen aufgekehrt und für ca. 25.000 Euro von einer dafür ausgestatteten Firma entsorgt.