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Leinen- und Maulkorbpflicht für Hunde – Definierte Hundefreilaufflächen erlauben das Gassi-Gehen ohne Leine

Der Pirnaer Stadtrat hat eine Anpassung der Leinen- und Maulkorbpflicht für Hunde in den Stadtgebieten Pirna und Dohma beschlossen.

Dazu wurde die Polizeiverordnung der Großen Kreisstadt Pirna, die als Ortspolizeibehörde fungiert, geändert. Die geänderte Verordnung tritt am 20. Mai 2021 in Kraft.

Neben der weiterhin grundsätzlich geltenden Leinenpflicht, nach der alle Hunde auf öffentlichen Straßen und Gehwegen sowie in Grün- und Erholungsanlagen der Stadt Pirna an der Leine zu führen sind, hat der Stadtrat nun Ausnahmen von der Leinenpflicht auf folgenden konkret gekennzeichneten Freilaufflächen beschlossen:

  • Hundefreilauffläche Thälmannplatz
  • Hundefreilauffläche Elbwiese (parallel zum Steinplatz)
  • Hundefreilauffläche Copitz (neben Willy-Tröger-Stadion)
  • Hundefreilauffläche Sonnenstein (beim Meller Weg)

Die genaue Lage der Hundefreilaufflächen können Hundebesitzer der gültigen Polizeiverordnung entnehmen.
 

Abweichend von dieser Regelung gilt für die Gemeinde Dohma die Leinenpflicht nur an folgenden Straßen:

  • Ortsteil Dohma: Weinleite, Zum Heideberg, Am Kirschberg, Obere Siedlung, Untere Siedlung und Steinsägeweg;
  • Ortsteil Cotta: Cotta A, Cotta B;
  • Ortsteil Goes: Dorfstraße.

Weiterhin gilt wie bisher, dass alle Hunde in größeren Menschenansammlungen in Pirna und Dohma einen Maulkorb tragen müssen.

Die Stadtverwaltung Pirna bittet alle Hundebesitzer, die geänderte Verordnung zu beachten. Eine Missachtung der Polizeiverordnung ahndet die Ortspolizeibehörde mit einem Bußgeld.