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Kehrmaschine kreiselt wieder – Pirnaer Bauhof startet ab April mit der Straßenreinigung

Ab Anfang April beginnt auch dieses Jahr regulär die Straßenreinigung im Stadtgebiet Pirna. In der ersten Aprilwoche erfolgt zunächst die zusätzlich durchgeführte Frühjahrssonderreinigung nach den Wintermonaten; ab der zweiten Aprilwoche erfolgt die Reinigung nach Kehrplan.

Damit die Kehrmaschine die Reinigung auf allen Teilen der Straße in guter Qualität durchführen kann, werden die Straßenzüge mit Parkmöglichkeit mindestens 72 Stunden vor der Reinigung mit Halteverboten beschildert. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, bittet die Stadtverwaltung Pirna Bürgerinnen und Bürger diese Halteverbote unbedingt einzuhalten.

Straßenreinigung erfolgt in Eigenleistung
Seit 2017 vergibt die Stadt Pirna die Straßenreinigung nicht mehr als Fremdleistung an einen externen Dienstleister, sondern sorgt mit einer eigens dafür angemieteten großen Kehrmaschine selbst für Sauberkeit auf den in der Straßenreinigungssatzung festgelegten Fahrbahnen, Radwegen, befestigten straßenbegleitenden Stellplatzflächen (Parkbuchten), Straßenrinnen und Straßenabläufe, auf Gehwegen, Treppen und Überwegen, Rand- und Sicherheitsstreifen sowie Böschungen und Gräben. Die Stadt Pirna besitzt des Weiteren eine kleine Kehrmaschine, die ganzjährig für die Sauberkeit in der Innenstadt und an Brennpunkten sorgt.

Satzung und Kehrplan auf www.pirna.de
Die vom Stadtrat verabschiedete Straßenreinigungssatzung sowie das Straßenreinigungsverzeichnis, das alle Straßenzüge auflistet, die gereinigt werden, können im Internet eingesehen werden unter:
www.pirna.de -> rathaus-online -> Dienstleistungen von A bis Z -> Straßenreinigung
Gereinigt wird bis Anfang Dezember von Montag bis Donnerstag. Jede der Straßen wird aller vier Wochen einmal gesäubert. Der Bauhof beginnt seine Arbeit ab 6 Uhr, auf den größeren Zufahrtsstraßen bei Bedarf bereits früher. Bei Straßen mit Freisperrungen beginnt die Reinigung ab 7 Uhr.

Stadt bittet um Wahrnehmung der Anliegerpflichten
Auch die Anlieger sind gefordert und werden gebeten, ihren Anliegerpflichten nachzukommen. Für die Reinigung aller nicht im Straßenreinigungsverzeichnis aufgeführten Straßen ist der Eigentümer des Anliegergrundstücks verpflichtet. Die Reinigung der Gehwege obliegt an allen Straßen den Anliegern. Die Anliegerpflichten sind in der „Satzung der Stadt Pirna über die Straßenreinigung und die Durchführung des Winterdienstes“ (Rubrik Verkehrsflächen und -anlagen) festgelegt.

Kontakt
Anliegen und Fragen in Zusammenhang mit der Straßenreinigung können via Kontaktformular der Fachgruppe Tiefbau oder telefonisch mitgeteilt werden.

Reinigungsstatistik 2019
Im vergangenen Jahr war die angemietete große Kehrmaschine neun Monate von April bis Dezember im Einsatz. Die Miet-Kehrmaschine von der Firma „Küpper Weisser“ kostete die Stadt insgesamt 25.000 Euro. Damit führte der Bauhof zusätzlich eine Frühjahrs- und eine Herbstreinigung durch. Der Straßenkehricht, der als belastetes Material einzustufen ist, kann nur auf bestimmten Deponien entsorgt werden. In 2019 wurden 455 Tonnen Schmutz – davon ausgenommen ist das Laub, das bei der Herbstsonderreinigung anfiel – von den Pirnaer Straßen aufgekehrt und für ca. 26.000 Euro von einer dafür ausgestatteten Firma entsorgt.