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Stadt

Infoveranstaltung zum Doppelhaushalt 2019/2020 am 26. September 2018, 18:00 Uhr

Nachdem die Eckpunkte des Haushaltes für die kommenden beide Jahre bereits in den Fachausschüssen des Stadtrates vorgestellt wurden, können sich nun auch die Pirnaer über die allgemeinen Grundzüge eines Haushaltes und die konkret geplanten Schwerpunkte informieren.

Am Mittwoch, den 26. September 2018 erläutern Oberbürgermeister Klaus-Peter Hanke, Bürgermeister Eckhard Lang und Stadtkämmerin Birgit Erler um 18:00 Uhr im Großen Ratssaal des Pirnaer Rathaus das Zahlenwerk allen Interessierten. Auch die zuständigen Fachgruppenleiter stehen für konkrete Erläuterungen zur Verfügung. Es soll dargelegt werden, welche konkreten Aufgaben mit welchen Ressourcen bearbeitet werden können als auch sollen und wie hoch der eigentliche Handlungsspielraum für Pirna überhaupt ist.

Im Haushaltsplan wird das kommunale Handeln im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten für die jeweiligen Haushaltsjahre festgeschrieben. Zunächst sind dabei die sogenannten Pflichtaufgaben einer Kommune wie z.B. der Betrieb und die Unterhaltung der Schulen oder die Bereitstellung der Kindertagesstätten finanziell abzusichern. Er ist deshalb immer geprägt durch einen finanziellen Spagat zwischen Notwendigem, Wünschenswertem und letztlich Finanzierbarem einschließlich der damit verbundenen Investitionen. Doch neben den unbedingt durchzuführenden kommunalen Pflichtaufgaben machen gerade die freiwilligen Leistungen, wie die vergleichsweise hohe Förderung des Vereinslebens und die nicht unbeachtliche Unterstützung des bürgerlichen Engagements die Stadt lebens-und liebenswert.

Rechtlich haben die Einwohner und Abgabepflichtigen schon immer die Möglichkeit, während der Auslegung des Haushaltsplanes Einsicht zu nehmen und auch dagegen Einwendungen zu erheben. Neu ist, dass der Entwurf nun auch elektronisch zur Verfügung gestellt werden kann und die ursprüngliche Einwendungsfrist verlängert wurde. Um möglichst vielen Interessierten den Entwurf zugänglich zu machen, wird der Entwurf neben der Auslegung in Papierform in den Räumen der Stadtkämmerei auch auf der Internetseite der Stadt zur Verfügung gestellt. Bereits ab dem Zeitpunkt der Auslegung bis Beendigung der Einwendungsfrist können nun Einwendungen jedoch nur von den Einwohnern und Abgabepflichtigen erhoben werden. Seit 2014 stellt die Verwaltung in Ergänzung dieser rechtlichen Möglichkeiten, den Entwurf mit seinen Möglichkeiten und Grenzen den Bürgern in so einer Infoveranstaltung vor.

Die Auslegung des Haushaltsplanentwurfes 2019/2020 bzw. die elektronische zur Verfügung Stellung erfolgt vom 01.10.bis 10.10.2018. Ab 01.10. bis 19.10.2018 können von Einwohnern und Abgabepflichtigen Einwendungen gegen den vorgelegten Entwurf erhoben werden. Über sie wird u.a. in einer Klausurberatung beraten und vor der eigentlichen Beschlussfassung des Haushaltes auch einzeln abgestimmt.

Am 13. November 2018 soll dann das Zahlenwerk in einer öffentlichen Sondersitzung durch den Stadtrat beschlossen werden.