Hauptlogo
IndustriePark Oberelbe (IPO)

Haushaltsplan des Zweckverbandes IPO ist noch nicht rechtskräftig – Erneute Beratung nach der Sommerpause vorgesehen

Nach der Beschlussfassung zum Haushaltsplan wurde bei einer Prüfung der Unterlagen hausintern festgestellt, dass die Abstimmung wiederholt werden muss.

Laut Zweckverbandssatzung ist zur Bestätigung des Haushaltes eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich. Diese im kommunalen Verantwortungsbereich eher unübliche Regelung, wurde zur Gründung des Verbandes in die Satzung mit aufgenommen. Obwohl ein formal einstimmiger Beschluss von 6 Ja-Stimmen und 6 Enthaltungen gefasst wurde, reicht diese Mehrheit derzeit nicht aus. Der Zweckverband wird nun in einer nächsten Sitzung nach der Sommerpause erneut zusammentreten und über diesen Sachverhalt beraten.

Der Haushaltsplan beinhaltet in diesem Jahr insgesamt 717.000 Euro im Ergebnishaushalt unter anderem für die Fortführung der Bauplanungsleistungen und im investiven Haushalt insgesamt 2,5 Mio. Euro für Objektplanungen sowie 3,4 Mio. Euro für Grundstückserwerb.

Die derzeit laufenden Planungen bleiben von diesem formalen Tatbestand unberührt. Die laufenden Fachplanungen für die Verkehrserschließung, die Vermessungsarbeiten und Baugrunduntersuchungen, die Planung einer Regen- und Schmutzwasseranlage sowie die schalltechnischen Untersuchungen und die Untersuchungen zu den Kaltluftströmen werden weiter fortgeführt.