Hauptlogo
Stadt

Ausgabe der Parkkarten für 2021 – Verwaltung bittet Zahlweise per SEPA-Lastschriftverfahren bzw. Überweisung zu nutzen

Mit dem Beginn des neuen Jahres gelten wieder neue Parkkarten für die Innenstadt.

Die Stadtverwaltung Pirna bittet alle Inhaber einer Anwohnerparkkarte, die noch nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, diese Zahlweise einzurichten oder eine Überweisung für den Erwerb der Parkkarte 2021 zu nutzen.

Allen Parkkarteninhabern, die am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen und das entsprechende Formular bereits bei der Stadtverwaltung Pirna eingereicht haben, wird ihre Bewohnerparkkarte per Post zugeschickt. Die Ausstellung erfolgt auf Grundlage der gespeicherten Daten von 2020. Die Abbuchung der Gebühr erfolgt bis zum 31. Januar 2021.

Sollten Sie bis Ende Dezember keine Parkkarte mit der Post erhalten haben, dann kontaktieren Sie bitte umgehend das Bürgerbüro der Stadtverwaltung Pirna.

Wenn Sie die zugeschickte Parkkarte im Jahr 2021 nicht benötigen, weil Sie z.B. einen Umzug planen, dann bitten wir um Rückgabe bis spätestens Ende Januar 2021.

Die Stadtverwaltung Pirna bittet alle Inhaber einer Anwohnerparkkarte, die noch nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, diese Zahlweise einzurichten oder eine Überweisung für den Erwerb der Parkkarte 2021 zu nutzen. In diesem Falle werden die Parkkarten ebenfalls postalisch zugestellt und müssen nicht persönlich im Bürgerbüro des Rathauses abgeholt werden. Die Mitarbeiter des Bürgerbüros bitten, diesen Service zu nutzen, um die Kontakthäufigkeiten zum Schutz vor dem Corona-Virus zu minimieren.

Berechtigte, die nicht bereits am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, überweisen die Gebühren in Höhe von 30,00 Euro unter Angabe ihres Namens und der Parkkartennummer im Verwendungszweck vorab auf das Konto der

Großen Kreisstadt Pirna
Ostsächsische Sparkasse Dresden
IBAN DE72 8505 0300 3000 0004 52
BIC OSDDDE81XXX

Beschäftigtenparkkarte beantragen

Die Beschäftigtenparkkarten können während der nachstehenden Sprechzeiten vor Ort bei sofortiger Bar- oder EC-Karten-Zahlung oder online unter der E-Mail-Adresse buergerbuero@pirna.de mit Angabe der Parkkartennummer, des Kfz-Kennzeichens sowie Mitteilung des Gültigkeitszeitraumes beantragt werden. Die benötigten Unterlagen (Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Personalausweis) sind als PDF-Datei beizufügen. Eine Versendung erfolgt in diesen Fällen erst nach Rechnungslegung und Überweisung der Gebühren.

Vorsprache mit Terminvereinbarung

Eine Vorsprache zu folgenden Sprechzeiten ist nur nach vorhergehender Terminvereinbarung (online oder telefonisch) möglich:

Montag8–12 Uhr
Dienstag8–19 Uhr
Mittwoch8–12 Uhr
Donnerstag8–19 Uhr
Freitag8–12 Uhr

​​​​​​Gebühren für die Ausstellung der Parkkarten im Jahr 2021

  • für Bewohnerparkkarten: 30,00 Euro im Jahr
  • für sonstige Ausnahmegenehmigungen:  25,00 Euro im Monat  (gilt auf allen ausgewiesenen Bewohnerstellflächen)
  • für weitere Ausnahmegenehmigungen:  30,00 Euro im Monat  (gilt auf allen ausgewiesenen Bewohnerstellflächen und auf den bewirtschafteten Stellflächen (Parkuhren und Parkautomaten) – entsprechend der Höchstparkdauer

Mit dem Erwerb einer der o.g. Genehmigung ist kein Anspruch verbunden, sein Fahrzeug auf jeden Fall im entsprechenden Gebiet abstellen zu können. Aufgrund der begrenzten Platzkapazität, insbesondere in der Altstadt, muss jeder Inhaber einer solchen Karte damit rechnen, keinen geeigneten und zugelassenen Platz zu finden. Das Abstellen des Kraftfahrzeuges auf einer nicht freigegebenen Fläche stellt  eine Ordnungswidrigkeit dar und wird entsprechend geahndet.