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Änderungen im Pass- und Ausweiswesen – Anpassungen betreffen Kinderreisepässe und Personalausweise

Am 1. Januar 2021 traten Änderungen im Pass- und Ausweiswesen in Kraft, für die die Stadtverwaltung um Beachtung bittet.

Zum einen verkürzt sich die Geltungsdauer für Kinderreisepässe von bisher sechs Jahren auf ein Jahr. Unverändert bleibt, dass Kinderreisepässe längstens bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres ausgestellt werden. Die Gebühr für die Ausstellung eines Dokumentes beträgt 13 Euro. Gültige Kinderreisepässe können wie gewohnt aktualisiert bzw. verlängert werden. Hierfür wird eine Gebühr in Höhe von jeweils 6 Euro erhoben. Optional kann für Kinder auch ein sechs Jahre gültiger biometrietauglicher Reisepass oder Personalausweis beantragt werden. Kinderreisepässe, die vor dem 1. Januar 2021 beantragt wurden, behalten ihre bisherige Gültigkeitsdauer.

Zum anderen passte der Gesetzgeber die Gebühr für die Beantragung eines Personalausweises ab dem vollendeten 24. Lebensjahr auf 37,00 Euro an. Bei Antragstellern bis zum 24. Lebensjahr bleibt die Gebühr von 22,80 Euro bestehen. Die bisherige Gebühr von 6 Euro für das Neusetzen der PIN entfällt. Diese wird für die im Personalausweis integrierte Online-Ausweisfunktion benötigt, mit der die bequeme Nutzung digitaler Angebote möglich ist.