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Jetzt den Familienpass der Stadt Pirna beantragen – Vergünstigungen für kinderreiche Familien und Alleinerziehende

Der Familienpass der Stadt Pirna bietet viele Vergünstigungen. Alle Informationen rund um die Beantragung finden sich auf der städtischen Website.

Familien mit drei und mehr kindergeldberechtigten Kindern, die in häuslicher Gemeinschaft leben, können den Familienpass der Stadt Pirna beantragen. Auch alleinerziehende Elternteile mit zwei und mehr kindergeldberechtigten Kindern, die ebenfalls in häuslicher Gemeinschaft leben, haben Anspruch auf diese Vergünstigungen. Familien oder Alleinerziehende mit einem kindergeldberechtigten schwerbehinderten Kind mit mindestens 50 Prozent Erwerbsminderung steht diese Unterstützung durch die Stadt auch zu.

Um die Berechtigung zum Erhalt des Familienpasses zu prüfen, ist eine Bescheinigung der Kindergeldkasse über die kindergeldberechtigten Kinder vorzulegen. Bei Familien mit einem schwerbehinderten Kind ist zusätzlich die Vorlage des Schwerbehindertenausweises erforderlich. Antragsberechtigt sind ausschließlich Einwohnerinnen und Einwohner der Großen Kreisstadt Pirna.

Der Familienpass gilt grundsätzlich ein ganzes Kalenderjahr. Sind alle Kinder, für die Eltern Kindergeld erhalten, unter 18 Jahre alt, kann der Familienpass sogar bis zum Ende des übernächsten Jahres ausgestellt werden. Vollendet jedoch ein Kind das 18. Lebensjahr innerhalb des ersten Geltungsjahres, muss der Familienpass im nächsten Jahr neu beantragt werden.

Den entsprechenden Antrag zur Ausstellung eines Familienpasses erhält man im Bürgerbüro der Stadtverwaltung Pirna oder online.