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Änderungen für Denkmalseigentümer in Pirna – Landkreis SOE übernimmt Aufgabenpaket von der Stadt Pirna

Für Denkmaleigentümerinnen und -eigentümer in Pirna treten seit 1. März 2023 Veränderungen ein.

Die untere Denkmalschutzbehörde des Landratsamts Sächsische Schweiz - Osterzgebirge übernimmt ab diesem Zeitpunkt folgende Verwaltungsaufgaben der unteren Denkmalschutzbehörde der Stadt Pirna:

  • die Bearbeitung von Anträgen auf Ausstellung einer steuerlichen Bescheinigung nach §§ 7i, 10f und 11b sowie 10g Einkommensteuergesetz (EStG) und
  • die Bearbeitung von Anträgen über die Bewilligung von Zuwendungen zur Erhaltung und Pflege von Kulturdenkmalen.

Die Stadtverwaltung bittet alle Denkmalseigentümerinnen und -eigentümer darum, sich in diesen Belangen künftig an die untere Denkmalschutzbehörde des Landratsamtes Sächsische Schweiz-Osterzgebirge zu wenden.
Die Änderungen basieren auf einem Beschluss des Stadtrates Pirna aus 2021, der zu einer Zweckvereinbarung zwischen beiden Behörden führte.

Die untere Denkmalschutzbehörde der Stadt Pirna bleibt zentraler Anlaufpunkt für Fragen rund um das Denkmal und dessen Schutz, insbesondere voranstehenden Sanierungsarbeiten, sowie für Anträge auf denkmalschutzrechtliche Genehmigungen und Anzeigeverfahren. Es erteilt weiterhin Auskünften zum Denkmalstatus und berät die Denkmaleigentümer. Auch die erforderliche Abstimmung von Baumaßnahmen vor Beginn sowie während ihrer Ausführung erfolgt weiterhin bei der für die denkmalschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren zuständigen unteren Denkmalschutzbehörde der Stadt Pirna.