Ausgangssperre und 15-km-Regelung aufgehoben
Die Beschränkung zulässiger Versorgungsgänge für Gegenstände des täglichen Bedarfs, der Grundversorgung und zu sonstigen zugelassenen Angeboten auf einen Umkreis von 15 Kilometern zum Wohnbereich wird aufgehoben.
Individualsport und Bewegung im Freien ohne touristische Zwecke und Ziele werden unter Beachtung der Hygieneregeln und Kontaktbeschränkung sowie Beachtung der in Nachbarlandkreisen bzw. der Landeshauptstadt Dresden geltenden 15 Kilometer-Bewegungsbeschränkungen zugelassen.
Die erweiterte Ausgangsbeschränkung zwischen 22 Uhr und 6 Uhr des Folgetages (Ausgangssperre) wird aufgehoben.
Quelle: Landkreis Sächsische Schweiz – Osterzgebirge
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