Startschuss für die Abgabe der Grundsteuererklärungen
Parallel zum Beginn der Abgabefrist startet auch das sogenannte Grundsteuerportal des Freistaates. Dort finden Eigentümer wichtige Angaben wie beispielsweise den Bodenrichtwert eines Grundstückes. Das Portal kann über die Grundsteuerwebseite aufgerufen werden. Auf der Website sind auch Erklärvideos zum Grundsteuerportal eingestellt, die leicht anschaulich etwa die Ermittlung des Bodenrichtwertes zeigen.
Die Telefonnummern zu den Infohotlines sind auf der Grundsteuerwebsite in der Rubrik "Kontakt" oder in den im Frühjahr versandten Informationsschreiben zu finden.
Der Bundesgesetzgeber hat vorgegeben, dass die Feststellungserklärung grundsätzlich elektronisch abzugeben ist. Hierfür empfiehlt sich die Nutzung des kostenfreien Portals www.elster.de. Nur in Härtefällen, wenn beispielsweise keine Technik oder kein Internetzugang vorhanden ist, kann die Feststellungserklärung auch in Papierform beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden.
Nach Erklärungseingang werden die Finanzämter etwa zwei Millionen wirtschaftliche Einheiten neu bewerten und entsprechende Bescheide erlassen. Diese sind Basis für die Entscheidung der Kommunen über ihre Hebesätze, die im Jahr 2024 getroffen wird. Anschließend versenden die Kommunen neue Grundsteuerbescheide. Mit diesen wird die Höhe der neuen Grundsteuer festgelegt, die ab dem 1. Januar 2025 zu zahlen ist. Bis dahin wird die Grundsteuer auf Basis der bisherigen Grundlagen erhoben.