Missbrauch der Gästekarte ist kein Kavaliersdelikt
Aus gegebenem Anlass weist die Stadtverwaltung Pirna darauf hin, dass nach § 7 der Satzung der Stadt Pirna über die Erhebung einer Gästetaxe nur Personen nutzungsberechtigt sind, die aus touristischen oder beruflichen Gründen eine Unterkunft in Pirna gebucht haben, aber selbst nicht in Pirna wohnen. Missbrauchshandlungen werden – wie bereits geschehen – konsequent zur Anzeige gebracht.
Während einer Kontrolle im ÖPNV ist aufgefallen, dass die Karte mutmaßlich über mehrere Monate hinweg als Fahrscheinersatz gedient hatte.
Bei Betrugsverdacht können sachdienliche Hinweise entweder an die Polizei oder die Stadtverwaltung Pirna – Fachdienst Steuern gegeben werden.
© Yvonne Brückner