Änderungen bei den Anwohnerparkkarten ab 2025
Das Kennzeichen des jeweiligen Fahrzeuges wird im System erfasst und bei Kontrollen durch das Ordnungsamt per Smartphone geprüft. Dementsprechend werden ab 2025 keine Anwohnerparkkarten mehr gedruckt und versandt.
Achtung! Gilt nur für Wechselkartenbesitzer
Aufgrund dieser Systemumstellung entfällt zukünftig die Ausgabe von Wechselkarten für Anwohner. Die Stadtverwaltung bittet daher alle Bewohner, die bisher auf ihrer Anwohnerparkkarte den Aufdruck „Wechselkarte“ haben, dem Bürgerbüro bis zum 30.10.2024 unter Vorlage des Personalausweises bzw. Reisepasses und des Fahrzeugscheines (Teil 1 der Zulassungsbescheinigung) die Kennzeichen ihrer genutzten Fahrzeuge mitzuteilen. Ein Vordruck der Nutzungsvereinbarung bei Nutzung überlassener Fahrzeuge ist auf der Internetseite unter Rathaus online > Dienstleistungen A-Z > Parken zu finden.
Anwohner mit einer regulären Anwohnerparkkarte (ohne Aufdruck „Wechselkarte“) müssen sich nicht im Bürgerbüro melden.
Weitere Informationen dazu können in der offiziellen Pressemitteilung nachgelesen werden.