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Meldebescheinigung

Meldebescheinigungen sind Auszüge aus dem Melderegister, wobei die Personalien (Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort sowie die aktuellen Anschriften) amtlich bestätigt werden. Es gibt einfache und erweiterte Meldebescheinigungen. Die erweiterten Meldebescheinigungen enthalten neben den o.g. Personalien zusätzlich Angaben zum Familienstand, zur Religionszugehörigkeit und ggf. zu Ehepartner und minderjährigen Kindern.

Eine Meldebescheinigung kann nur persönlich beantragt werden. Für die Ausstellung einer Meldebescheinigung wird eine Gebühr in Höhe von 12,00 Euro erhoben.