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Wahlhelfer gesucht

Für die stattfindenden Wahlen im Jahr 2024 werden in der Stadt Pirna wieder ca. 430 ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer benötigt.

  • 9. Juni 2024: Wahl des Europäischen Parlaments und auf kommunaler Ebene der Stadtrat, die Ortschaftsräte für Birkwitz/Pratzschwitz und Graupa sowie der Kreistag
  • 1. September 2024: Wahl des sächsischen Landtages

Die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer werden im Allgemeinen durch die Wahlvorsteherin bzw. den Wahlvorsteher über den Wahltag (8:00 bis 18:00 Uhr) in zwei Schichten eingeteilt. Zur Auszählung ab 18:00 Uhr müssen alle Wahlhelferinnen/Wahlhelfer im Wahlbezirk bis zur Feststellung der Wahlergebnisse anwesend sein.

Voraussetzungen

Als Wahlhelfer kann mitarbeiten, wer in der Gemeinde wahlberechtigt ist. Sofern derjenige jedoch selbst Bewerber oder Vertrauensperson in einem Wahlvorschlag ist, schließt das eine Wahlhelfertätigkeit aus.

Funktionen

Für jede Wahl werden zahlreiche freiwillige Helfer gebraucht. Dabei sind die Funktionen und die damit verknüpften Aufgaben am Wahltag verschieden. Ein Überblick über die Funktionen in einem Wahlvorstand:

Anmeldung

Interessenten füllen bitte das Formular aus. Anmeldungen sind außerdem telefonisch sowie per E-Mail möglich.

Ansprechpartner

Stadtverwaltung Pirna, Fachdienst Personalmanagement (Wahlhelfer-Anmeldung)
Am Markt 1/2
01796 Pirna

Detailansicht

Häufig gestellte Fragen

Was haben Wahlhelfer zu tun?

Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sind ehrenamtlich für die Stadt Pirna tätig. Um am Wahltag die Wahlhandlung zu leiten und das Wahlergebnis im Wahlbezirk festzustellen, wird für jeden Wahlbezirk ein Wahlvorstand gebildet. Dieser setzt sich aus einem Wahlvorsteher, einem Stellvertreter, einem Schriftführer und den Beisitzern zusammen.

Nähere Erläuterungen zu den einzelnen Tätigkeiten im Wahlvorstand

Wer kann Wahlhelfer werden?

Es können alle Pirnaerinnen und Pirnaer Wahlhelfer werden, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet und seit mindestens drei Monaten in Pirna ihre Hauptwohnung haben, die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Eine Tätigkeit in mehreren Wahlorganen der gleichen Wahl ist nicht gestattet – Bewerber von Wahlvorschlägen und Vertrauenspersonen können nicht als Wahlhelfer tätig werden.

Wie werden die Leistungen der Wahlhelfer vergütet?

Alle Wahlhelferinnen und Wahlhelfer erhalten ein „Erfrischungsgeld“ nach der geltenden Satzung der Stadt Pirna.
Das Erfrischungsgeld wird am Wahlabend durch den Schriftführer ausgezahlt.

Müssen Wahlhelfer den ganzen Tag im Wahlraum verbringen?

Nein, auch wenn die Wahlräume von 8 Uhr bis 18 Uhr geöffnet sind, müssen unter Beachtung der Beschlussfähigkeit des Wahlvorstandes nicht alle Mitglieder des Wahlvorstandes während der Wahlzeit anwesend sein. Bei der anschließenden Ergebnisermittlung ab 18 Uhr muss der Vorstand aber vollständig sein. Briefwahlvorstände beginnen ihre Tätigkeit nachmittags. Sie bereiten die Wahlhandlung vor und zählen ab 18 Uhr die Stimmen aus.

Wie erhalten Wahlhelfer das für ihre Tätigkeit erforderliche Wissen?

Die Wahlvorsteher, die Stellvertreter und Schriftführer werden durch die Wahlbehörde auf ihre Tätigkeit vorbereitet. Die Beisitzer erhalten am Wahltag vor Beginn der Öffnung des Wahlraumes vom Vorsitzenden bzw. Stellvertreter eine Einweisung in ihre Aufgaben.

Wo können Wahlhelfer selbst wählen?

Prinzipiell dürfen Wahlhelferinnen und -helfer im eigenen Wahlbezirk in der Pause ihren Wahlgang erledigen. Falls sie in einem anderen Wahlraum eingesetzt werden und dort wählen möchten, können sie das nur tun, wenn sie einen zuvor beantragten Wahlschein vorlegen. Außerdem können sie nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung die Briefwahl beantragen.