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Wohnberechtigungsschein
Was ist eine Bescheinigung über Wohnberechtigung?
In Pirna ist die Bescheinigung über Wohnberechtigung notwendig für Wohnungen, welche mit Mitteln der Sächsischen Aufbaubank gebaut bzw. saniert wurden. Andere Gemeinden können Wohnberechtigungsscheine auch aus anderen vertraglichen oder gesetzlichen Gründen verlangen.
Wer kann einen Antrag stellen?
Antragsberechtigt ist grundsätzlich jeder, der das 18. Lebensjahr vollendet hat. Entscheidend für die Ausstellung einer solchen Bescheinigung ist die Einhaltung von bestimmten Einkommensgrenzen. Diese Einkommensgrenzen sind je nach Art des WBS unterschiedlich, sie sind abhängig von der Größe des Haushaltes.
Wohnungsgrößen
Wie wird der Wohnberechtigungsschein beantragt?
Bei der Beantragung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Personalausweis
- Einkommensnachweise
- Mietvertrag der im Moment bewohnten Wohnung
- Geburtsurkunden der mitziehenden Kinder
gegebenenfalls: Schwerbehindertenausweis, Mutterschaftspass, Unterhaltsnachweis usw.
| Lohn- oder Gehaltsempfänger, Rentner | 10,00 EUR |
| Arbeitslosengeldempfänger | 05,00 EUR |
| Arbeitslosenhilfe-, Sozialhilfeempfänger sowie Auszubildende | 02,50 EUR |
Ansprechpartner:
Öffnungszeiten
Di 8–12 und 13–16 Uhr
Do 8–12 und 13–18 Uhr
Fr nach Vereinbarung
