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Sterbeanzeige
Wer ist für die Beurkundung zuständig?
Für die Beurkundung eines Sterbefalles ist der Standesbeamte zuständig, in dessen Bezirk der Tod eingetreten ist. Der Sterbefall ist spätestens am auf den Todestag folgenden Werktag dem zuständigen Standesbeamten anzuzeigen. Ist dies ein Sonnabend, so muss die Anzeige an dem darauf folgenden Werktag erstattet werden.
Zur Anzeige des Sterbefalles sind, und zwar in nachstehender Reihenfolge, verpflichtet:
1. das Familienoberhaupt,
2. derjenige, in dessen Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,
3. jede andere Person, die beim Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist
Bei Sterbefällen in Anstalten und Einrichtungen ist der Leiter der Anstalt zur Anzeige verpflichtet.
Gesetzliche Grundlage: Personstandsgesetz (PStG) und Personstandsverordnung (PStV)
Welche Gebühr wird erhoben?
je Urkunde 10 EUR, jede weitere Urkunde, wenn sie gleichzeitig beantragt und in einem Arbeitsgang hergestellt wird 5 EUR
Ansprechpartner: Standesamt
