Inhalt
Sammlungsgenehmigung
Antragstellung
Sammlungsgenehmigungen bedürfengrundsätzlich der Erlaubnis.
spätestens 1 Monat zuvor bei der Erlaubnisbehörde mit Angabe von:
- Zeitpunkt,
- Sammlungsgebiet,
- Sammlungsart,
- Sammlungszweck,
- Veranstalter
Erlaubnis Sammlungsgenehmigungen
Einer Erlaubnis bedürfen:
- Sammlungen, bei denen Personen unmittelbar zu Spenden aufgefordert werden sollen
- Haus- und Straßensammlungen
- Sammlungen durch öffentliche Aufrufe zu Sachspenden
Keiner Erlaubnis bedürfen:
- Sammlungen, die unter Angehörigen eines Betriebes, einer Behörde durchgeführt werden
Sammlungen, die in räumlichem und zeitlichem Zusammenhang mit einer Versammlung in geschlossenen Räumen oder auf abgegrenzten Grundflächen unter den Teilnehmern durchgeführt werden
Gesetzliche Grundlagen
Sammlungsgenehmigungen regeln sich nach dem Sächsischen Sammlungsgesetz (SächsSammlG)
Ansprechpartner: Fachdienst Ordnung, Sicherheit, Gewerbe
Fachdienst Ordnung, Sicherheit, Gewerbe
Am Markt 1/2
01796 Pirna
Tel. 03501 556-346
Fax 03501 556-406
Kontakt
Fachdienstleiterin Frau Philipp, 03501 556-346, Kontakt
Öffnungszeiten
Mo
nach Vereinbarung
Di 08–12 und 13–16 Uhr
Do 08–12 und 13–18 Uhr
Fr nach Vereinbarung
Di 08–12 und 13–16 Uhr
Do 08–12 und 13–18 Uhr
Fr nach Vereinbarung
