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Sammlungsgenehmigung

Antragstellung
Sammlungsgenehmigungen bedürfengrundsätzlich der Erlaubnis.
spätestens 1 Monat zuvor bei der Erlaubnisbehörde mit Angabe von:

  • Zeitpunkt,
  • Sammlungsgebiet,
  • Sammlungsart,
  • Sammlungszweck,
  • Veranstalter


Erlaubnis Sammlungsgenehmigungen
Einer Erlaubnis bedürfen:

  • Sammlungen, bei denen Personen unmittelbar zu Spenden aufgefordert werden sollen
  • Haus- und Straßensammlungen
  • Sammlungen durch öffentliche Aufrufe zu Sachspenden


Keiner Erlaubnis bedürfen:

  • Sammlungen, die unter Angehörigen eines Betriebes, einer Behörde durchgeführt werden


Sammlungen, die in räumlichem und zeitlichem Zusammenhang mit einer Versammlung in geschlossenen Räumen oder auf abgegrenzten Grundflächen unter den Teilnehmern durchgeführt werden

Gesetzliche Grundlagen
Sammlungsgenehmigungen regeln sich nach dem Sächsischen Sammlungsgesetz (SächsSammlG)

Ansprechpartner: Fachdienst Ordnung, Sicherheit, Gewerbe

Fachdienst Ordnung, Sicherheit, Gewerbe

Am Markt 1/2
01796 Pirna
Tel. 03501 556-346
Fax 03501 556-406
Kontakt

Fachdienstleiterin Frau Philipp, 03501 556-346, Kontakt

Öffnungszeiten

Mo nach Vereinbarung
Di 08–12 und 13–16 Uhr
Do 08–12 und 13–18 Uhr
Fr nach Vereinbarung

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