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Reisepass
Wer benötigt einen Reisepass?
Deutsche Staatangehörige, die über eine Auslandsgrenze aus der BRD ausreisen bzw. in die BRD einreisen wollen, brauchen einen gültigen Reisepass. In verschiedenen Ländern (vornehmlich EU-Staaten) genügt der Personalausweis als Passersatz. (Nähere Auskünfte hierzu erteilen die Reisebüros bzw. die diplomatischen Vertretungen der jeweiligen Länder. Mehr Informationen auf der Website des
Auswärtigen Amtes.)
Wie wird der Reisepass beantragt?
Die Beantragung muss grundsätzlich persönlich erfolgen. Bei Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist die Zustimmung beider Sorgeberechtigten erforderlich (Zustimmungserklaerung). Die Anträge werden maschinell erstellt, so dass nur noch die Unterschrift und die Fingerabdrücke erfasst werden müssen. Bei Verweigerung der Abgabe von Fingerabdrücken ist die Ausstellung eines E-Passes nicht möglich.
Mitzubringen sind:
- ein Lichtbild aus neuerer Zeit (45 x 35 mm) mit den erforderlichen Qualitätsanforderungen (Biometrietauglichkeit), diese Qualitätsanforderungen sind in einer Foto-Mustertafel festgelegt und können auch auf der Homepage der Bundesdruckerei unter www.bundesdruckerei.de eingesehen werden.
- Geburts- bzw. Heiratsurkunde
- ggf. den bisherigen Reisepass, Personalausweis
Die Eintragung eines Kindes in den elterlichen Reisepass ist nicht mehr zulässig.
Bearbeitungsdauer bei der Bundesdruckerei: ca. 4 Wochen
Wenn ein Reisepass kurzfristig benötigt wird, besteht die Möglichkeit, einen Expresspass (3-4 Tage Bearbeitungszeit) zu beantragen.
Welche Gebühr wird erhoben?
bis zum vollendeten 24. Lebensjahr 37,50 EUR (Gültigkeit 6 Jahre)
ab dem vollendeten 24. Lebensjahr 59,- EUR (Gültigkeit 10 Jahre)
Ausführliche Informationen finden Sie unter www.epass.de.
- Die Abholung des Passes erfolgt grundsätzlich persönlich und nur in begründeten Ausnahmefällen perVollmacht für die Abholung des Ausweises durch Dritte
Ansprechpartner: Pass- und Meldewesen