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Reisepass-vorläufiger
Wann erhalte ich einen vorläufigen Reisepass?
Ein vorläufiger Reisepass kann beantragt werden, wenn z. B. kurzfristig eine Reise geplant ist, und die Zeit nicht ausreicht, um einen Reisepass (Bearbeitungsdauer ca. 4 Wochen) bzw. einen Expresspass (Bearbeitungsdauer maximal 72 Stunden) zu erhalten.
Was muss ich beachten?
Mitzubringen sind:
- ein Lichtbild aus neuerer Zeit (45 x 35 mm) mit den erforderlichen Qualitätsanforderungen (Biometrietauglichkeit), diese Qualitätsanforderungen sind in einer Foto-Mustertafel festgelegt und können auch auf der Homepage der Bundesdruckerei unter www.bundesdruckerei.de eingesehen werden.
- Geburts- bzw. Heiratsurkunde
- ggf. den bisherigen Reisepass, Personalausweis
Die Eintragung eines Kindes in den elterlichen Reisepass ist nicht mehr möglich.
Die Ausstellung erfolgt innerhalb 24 Stunden, gegebenenfalls sofort.
Wird eine Gebühr erhoben?
vorläufiger Reisepass 26 EUR (Gültigkeit 1 Jahr)
- Die Abholung erfolgt ausschließlich persönlich bzw. per Vollmacht durch Dritte.
Ansprechpartner: Pass- und Meldewesen
Bürgerbüro der Stadt Pirna
Fachdienstleiter Herr Rühle, Tel. 03501 556-353, Kontakt
Frau Plauskat, Tel. 03501 556-355, Kontakt
Frau Baumert, Tel. 03501 556-354, Kontakt
Frau Reinholz, Tel. 03501 556-368, Kontakt
Frau Schlesinger, Tel. 03501 556-340, Kontakt
Frau Müller, Tel. 03501 556-368, Kontakt
Frau Schneider, Tel. 03501 556-368, Kontakt
Frau Schwab, Tel. 03501 556-368, Kontakt
Frau Rudnick, Tel. 03501 556-368, Kontakt