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Parken

Parkberechtigung auf gebührenpflichtigen Stellflächen (Parkautomaten und Parkuhren)

Zum Parken auf gebührenpflichtigen Parkflächen ist berechtigt, wer einen entsprechenden Parkschein am Automaten erwirbt, den entsprechenden Geldbetrag in die Parkuhr einwirft oder eine Ausnahmegenehmigung vom Halten und Parken besitzt. Anwohnerparkkarten berechtigen nicht zum Parken auf gebührenpflichtigen
Parkflächen.

Gebührenpflichtige Parkflächen in Pirna sind:

:Lauterbachstraße
:Elbeparkplatz
:Am Zwinger
:Grohmannstraße
:Dr.-W.-KüIz-Straße
:Gartenstraße
:E.-Thälmann-Platz
:Breite Straße
:Dohnaische Straße
:Am Markt
:Bahnhofstraße
:S.-Rädel-Straße

Was kostet das Parken

  • jede angefangene halbe Stunde kostet 0,25 EUR
  • Höchstparkdauer: Elbeparkplatz 8 Stunden, Am Zwinger 48 Stunden
    alle übrigen Stellflächen 1 Stunde

Gebührenpflichtige Parkzeiten

Montag-Freitag: 9 Uhr bis 18 Uhr
Samstag : 9 Uhr bis 14 Uhr


Hinweise zur Bedienung der Parkscheinautomaten

Eine Geldwechslung oder Geldrückgabe ist nicht möglich.
Die Bezahlung kann auch mit Geldkarte erfolgen, hierzu muss der Chip auf Ihrer Karte aufgeladen sein.

Ansprechpartner

Fachdienst Gemeindlicher Vollzugsdienst

Am Markt 1/2
01796 Pirna
Tel. 03501 556-348
Fax 03501 556-390
Kontakt

Fachdienstleiterin Frau Polzihn, Tel. 03501 556-348, Kontakt

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