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Parken
Parkberechtigung auf gebührenpflichtigen Stellflächen (Parkautomaten und Parkuhren)
Zum Parken auf gebührenpflichtigen Parkflächen ist berechtigt, wer einen entsprechenden Parkschein am Automaten erwirbt, den entsprechenden Geldbetrag in die Parkuhr einwirft oder eine Ausnahmegenehmigung vom Halten und Parken besitzt. Anwohnerparkkarten berechtigen nicht zum Parken auf gebührenpflichtigen
Parkflächen.
Gebührenpflichtige Parkflächen in Pirna sind:
:Lauterbachstraße
:Elbeparkplatz
:Am Zwinger
:Grohmannstraße
:Dr.-W.-KüIz-Straße
:Gartenstraße
:E.-Thälmann-Platz
:Breite Straße
:Dohnaische Straße
:Am Markt
:Bahnhofstraße
:S.-Rädel-Straße
Was kostet das Parken
- jede angefangene halbe Stunde kostet 0,25 EUR
- Höchstparkdauer: Elbeparkplatz 8 Stunden, Am Zwinger 48 Stunden
alle übrigen Stellflächen 1 Stunde
Gebührenpflichtige Parkzeiten
| Montag-Freitag: | 9 Uhr bis 18 Uhr |
| Samstag : | 9 Uhr bis 14 Uhr |
Hinweise zur Bedienung der Parkscheinautomaten
Eine Geldwechslung oder Geldrückgabe ist nicht möglich.
Die Bezahlung kann auch mit Geldkarte erfolgen, hierzu muss der Chip auf Ihrer Karte aufgeladen sein.
Ansprechpartner
Fachdienst Gemeindlicher Vollzugsdienst
Fachdienstleiterin Frau Polzihn, Tel. 03501 556-348, Kontakt
