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Parken-Bewohner
Haben Sie als Bewohner der Innenstadt von Pirna keine Unterstellmöglichkeit für Ihr Fahrzeug, können sie eine Anwohnerparkgenehmigung beantragen.
Sie sind Anwohner, wenn Sie tatsächlich im Gebiet der Innenstadt von Pirna wohnen und dort amtlich mit Hauptwohnsitz gemeldet sind.
Die Parkgenehmigung berechtigt Sie, je nach Nummerierung zum Parken auf den entsprechend ausgeschilderten Bewohnerparkflächen.
Die Parkgenehmigung wird für ein Fahrzeug erstellt, welches auf Sie als Halter zugelassen ist und nachweislich von Ihnen dauernd genutzt wird.
Bewohnerparkflächen
Parkausweis-Nr.: 1001-3000
Grohmannstraße, Am Zwinger, Lange Straße, Dohnaische Straße, Töpfergasse, Steinplatz, Kirchplatz, Dr.-W.-Külz-Straße, Braustraße, Nicolaistraße, Rosenstraße, Breite Straße, Badergasse, Schlossstraße, Obere Burgstraße, Am Markt
Parkausweis-Nr.: 4001-5000
Klosterstraße, Lauterbachstraße, Bahnhofstraße, Hospitalstraße, R.-Luxemburg-Straße, K.Liebknecht-Straße, S.-Rädel-Straße, Gartenstraße, R.-Koch-Straße, Breite Straße
Kosten
Die Kosten werden anteilig auf die noch bestehende Gültigkeitsdauer erhoben, maximal 30 €. Eine Rückerstattung von Gebühren erfolgt nicht.
Gültigkeit
Der Parkausweis ist jeweils längstens bis zum 31.12. des laufenden Jahres gültig. Bei Wegzug verliert der Parkausweis seine Gültigkeit.
Bitte bringen Sie zur Antragstellung mit:
- Personalausweis
- Fahrzeugpapiere
- alten Parkausweis (falls vorhanden)
Ansprechpartner: Pass- und Meldewesen