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Parken-Beschäftigte

Die Beschäftigten in der Stadt Pirna und die Gewerbetreibenden können eine gebührenpflichtige Ausnahmegenehmigung erhalten.

Die Ausnahmegenehmigung wird auf das amtliche Kennzeichen ausgestellt, ist jedoch auf andere Fahrzeuge übertragbar.

Bitte bringen Sie folgendes zur Antragstellung mit:

  • Personalausweis
  • Fahrzeugpapiere
  • alten Parkausweis (falls vorhanden)


Sofern keine Barzahlung erfolgt, d.h. von Ihnen eine Rechnung erwünscht ist, bringen Sie bitte einen formlosen schriftlichen Antrag auf Erteilung einer gebührenpflichtigen Ausnahme-genehmigung mit.

Kosten

1. Variante: 25,-EUR pro Monat

Die Ausnahmegenehmigung berechtigt zum Parken auf allen ausgewiesenen

Bewohnerparkflächen der Stadt Pirna.

2. Variante: 30,-EUR pro Monat

Die Ausnahmegenehmigung berechtigt zum Parken auf allen Bewohnerparkflächen und zum
Parken auf den bewirtschafteten Stellflächen (Parkautomaten und Parkuhren) bis zur
Höchstparkdauer.

Gültigkeit

Die Ausnahmegenehmigung ist jeweils für das laufende Kalenderjahr gültig.
Eine neue Ausnahmegenehmigung muss spätestens bis zum 31.01. des Folgejahres
beantragt werden.
Ein zeitlich beschränkter Kauf ist möglich (Preise gestaffelt)

Ansprechpartner: Pass- und Meldewesen

Bürgerbüro der Stadt Pirna

Am Markt 1/2 (Rathaus)
01796 Pirna
Tel. 03501 556-0 (Zentrale)
Tel. 03501 556-368 (Bürgerbüro)
Fax +49 3501 556-266
http://www.pirna.de
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