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Lohnsteuerkarte

Mit Wirkung vom 01.01.2011 erfolgt hinsichtlich der Lohnsteuerabzugsmerkmale ein Zuständigkeitswechsel.

Die bisherige Zuständigkeit der Gemeinden wird vollständig auf die Finanzämter übertragen.

Ab 2011 werden keine steuerlichen Lebensbescheinigungen mehr ausgestellt für Kinder, die mit Hauptwohnsitz oder alleiniger Wohnung nicht in derselben Gemeinde wie der Elternteil gemeldet sind. Künftig hat in diesen Fällen ausschließlich das Finanzamt die Verknüpfung von Eltern mit Kindern herzustellen.

Die Gemeinden haben letztmalig für 2010 eine Lohnsteuerkarte ausgestellt (die Auslieferung erfolgte im Oktober 2009). Bis zum Jahreswechsel werden von den Gemeinden noch Lohnsteuerkarten bzw. Ersatz-Lohnsteuerkarten für das Jahr 2010 ausgestellt.

Benötigt ein unbeschränkt steuerpflichtiger Arbeitnehmer für das Kalenderjahr 2011 eine Lohnsteuerkarte, ist hierfür nicht mehr die Gemeinde zuständig, sondern das für den Hauptwohnsitz des Arbeitnehmers zuständige Finanzamt.

Finanzamt Pirna

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