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Hausnummernvergabe
Was bedeutet die Hausnummernvergabe?
Dur die Vergabe einer Hausnummer wird gemäß dem Baugesetzbuch (BauGB) die ordnungsgemäße Erschließung eines Grundstückes gesichert.
Wer beantragt die Hausnummer?
Antragsberechtigter ist der Grundstückseigentümer, da ihm die Kennzeichnungspflicht des Grundstückes obliegt.
Wie erfolgt die Beantragung?
Für die Beantragung einer Hausnummer werden ein formloser Antrag des Grundstückseigentümers, ein Lageplan mit eingezeichnetem Gebäude und Grundstückszufahrt benötigt.
Welche Gebühr wird erhoben?
Für die Erteilung einer Hausnummer wird entsprechend der Verwaltungskostensatzung für weisungsfreie Angelegenheiten eine Gebühr in Höhe von 19 Euro erhoben.
Ansprechpartner:
Fachdienst Stadtplanung und Grünflächen
Am Markt 1/2
01796 Pirna
Tel. 03501 556-308
Fachdienstleiter Herr Drossel, Tel. 03501 556-205, Kontakt
Sachbearbeiterin Frau Ermisch, Tel. 03501 556-202, Kontakt